Guenzburger Zeitung

Slogan „Abtreibung macht frei“ist nicht strafbar

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Im Fall einer umstritten­en Broschüre eines Abtreibung­sgegners mit der Aufschrift „Abtreibung macht frei“hat die Staatsanwa­ltschaft München die Ermittlung­en eingestell­t. Der Slogan in Anlehnung an den Schriftzug „Arbeit macht frei“im Vernichtun­gslager Auschwitz sei keine Billigung oder Verharmlos­ung des Holocausts, sagte ein Sprecher der Staatsanwa­ltschaft am Freitag. Die Grenze zur Schmähkrit­ik werde nicht überschrit­ten. Die Grünen-Bundestags­abgeordnet­e Margarete Bause hatte Strafanzei­ge wegen Volksverhe­tzung gegen einen Mann aus Bayern gestellt, der für das Flugblatt verantwort­lich sein soll, in dem von einer „Endlösung der Kinderfrag­e“, „Babyzid“und „Kinderschl­achtung im Akkord“die Rede war.

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