Slogan „Abtreibung macht frei“ist nicht strafbar
Im Fall einer umstrittenen Broschüre eines Abtreibungsgegners mit der Aufschrift „Abtreibung macht frei“hat die Staatsanwaltschaft München die Ermittlungen eingestellt. Der Slogan in Anlehnung an den Schriftzug „Arbeit macht frei“im Vernichtungslager Auschwitz sei keine Billigung oder Verharmlosung des Holocausts, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Freitag. Die Grenze zur Schmähkritik werde nicht überschritten. Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Margarete Bause hatte Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen einen Mann aus Bayern gestellt, der für das Flugblatt verantwortlich sein soll, in dem von einer „Endlösung der Kinderfrage“, „Babyzid“und „Kinderschlachtung im Akkord“die Rede war.