Nebelschlussleuchte erst bei Sichtweite unter 50 Metern
Im Herbst müssen Autofahrer sich auf Nebel und schlechte Sicht einstellen. Die Nebelschlussleuchte dürfen sie aber erst anmachen, wenn die Sichtweite unter 50 Meter sinkt, erläutert der TÜV Süd. Und das gilt explizit nur bei Nebel und nicht etwa bei starkem Regen oder Schneefall. Es gilt dann zudem eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Lichtet sich der Nebel entsprechend, müssen Autofahrer die besonders hell strahlende Leuchte wieder ausschalten, um den nachfolgenden Verkehr nicht zu blenden.