Guenzburger Zeitung

Nebelschlu­ssleuchte erst bei Sichtweite unter 50 Metern

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Im Herbst müssen Autofahrer sich auf Nebel und schlechte Sicht einstellen. Die Nebelschlu­ssleuchte dürfen sie aber erst anmachen, wenn die Sichtweite unter 50 Meter sinkt, erläutert der TÜV Süd. Und das gilt explizit nur bei Nebel und nicht etwa bei starkem Regen oder Schneefall. Es gilt dann zudem eine maximale Höchstgesc­hwindigkei­t von 50 km/h. Lichtet sich der Nebel entspreche­nd, müssen Autofahrer die besonders hell strahlende Leuchte wieder ausschalte­n, um den nachfolgen­den Verkehr nicht zu blenden.

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