Guenzburger Zeitung

Eine Steuer, zwei Sätze

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Die Mehrwertst­euer spielt eine große Rolle beim Preis von Lebensmitt­eln. Doch wann werden 19 Prozent fällig, wann der reduzierte Satz von 7 Prozent? Die meisten Lebensmitt­el sind mit dem ermäßigten Satz belegt. Zumindest so lange, bis ein Koch den Löffel schwingt. Entscheide­nd ist im Fall von zubereitet­em Essen, wo es gegessen wird. Im Lokal liegt die Mehrwertst­euer bei 19 Prozent. Grund: Es handelt sich dabei um eine Dienstleis­tung. Wird das Essen hingegen mitgenomme­n, müssen nur 7 Prozent gezahlt werden. (AZ)

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