Eine Steuer, zwei Sätze
Die Mehrwertsteuer spielt eine große Rolle beim Preis von Lebensmitteln. Doch wann werden 19 Prozent fällig, wann der reduzierte Satz von 7 Prozent? Die meisten Lebensmittel sind mit dem ermäßigten Satz belegt. Zumindest so lange, bis ein Koch den Löffel schwingt. Entscheidend ist im Fall von zubereitetem Essen, wo es gegessen wird. Im Lokal liegt die Mehrwertsteuer bei 19 Prozent. Grund: Es handelt sich dabei um eine Dienstleistung. Wird das Essen hingegen mitgenommen, müssen nur 7 Prozent gezahlt werden. (AZ)