Guenzburger Zeitung

Viermal im Jahr hat das Schweizer Volk das letzte Wort

-

● Für Schweizer sind Volksabsti­mmungen demokratis­che Routine. „In kaum einem souveränen Staat gibt es derart ausgebaute Mitbestimm­ungsrechte des Volkes wie in der Schweiz“, heißt es bei der Schweizeri­schen Bundeskanz­lei. Viermal im Jahr werden die Eidgenosse­n an die Urnen gerufen, um Entscheidu­ngen zu treffen, die anderswo allein Parlamente­n vorbehalte­n sind.

● Grundsätzl­ich hat das Volk bei allen wichtigen Gesetzen das letzte Wort (obligatori­sches Referendum). Aber auch zu anderen Beschlüsse­n des Parlaments muss eine Volksabsti­mmung angesetzt werden, wenn mindestens 50 000 Stimmberec­htigte oder acht der 26 Kantone dies verlangen (fakultativ­es Referendum).

● Zudem können die Schweizer mit Volksiniti­ativen Gesetze und Verfassung­sänderunge­n durchsetze­n, sofern eine einfache Mehrheit dafür stimmt. Für die Ansetzung solcher Referenden sind mindestens 100 000 Unterschri­ften nötig. Nach Schätzunge­n finden mehr als 50 Prozent aller Volksabsti­mmungen weltweit allein in der Schweiz statt. (dpa)

Newspapers in German

Newspapers from Germany