Viermal im Jahr hat das Schweizer Volk das letzte Wort
● Für Schweizer sind Volksabstimmungen demokratische Routine. „In kaum einem souveränen Staat gibt es derart ausgebaute Mitbestimmungsrechte des Volkes wie in der Schweiz“, heißt es bei der Schweizerischen Bundeskanzlei. Viermal im Jahr werden die Eidgenossen an die Urnen gerufen, um Entscheidungen zu treffen, die anderswo allein Parlamenten vorbehalten sind.
● Grundsätzlich hat das Volk bei allen wichtigen Gesetzen das letzte Wort (obligatorisches Referendum). Aber auch zu anderen Beschlüssen des Parlaments muss eine Volksabstimmung angesetzt werden, wenn mindestens 50 000 Stimmberechtigte oder acht der 26 Kantone dies verlangen (fakultatives Referendum).
● Zudem können die Schweizer mit Volksinitiativen Gesetze und Verfassungsänderungen durchsetzen, sofern eine einfache Mehrheit dafür stimmt. Für die Ansetzung solcher Referenden sind mindestens 100 000 Unterschriften nötig. Nach Schätzungen finden mehr als 50 Prozent aller Volksabstimmungen weltweit allein in der Schweiz statt. (dpa)