Nicht alle Geschenke vom Chef sind zu besteuern
Wenn ein Chef Mitarbeitern ein Geschenk macht, kann er die Ausgaben steuerlich absetzen. Zugleich muss der Mitarbeiter beim Fiskus angeben, dass er das Geschenk erhalten hat. Denn Geld- oder Sachgeschenke unterliegen als geldwerte Vorteile der Lohnsteuer. Darauf macht die Steuerberaterkammer Düsseldorf aufmerksam. Es gibt aber Ausnahmen: Keine Lohnsteuer wird fällig, wenn das Geschenk maximal 60 Euro gekostet hat und zu einem persönlichen Anlass überreicht wurde, zum Beispiel zum Geburtstag. Erhalten Mitarbeiter Geschenke im Rahmen einer Betriebsveranstaltung, etwa einer Weihnachtsfeier, sind sie bis 110 Euro steuerfrei.