Drängler auf der A 8 bekommt einen Denkzettel
Prozess Weil er eine Frau auf der Autobahn massiv bedrängt hat, ist ein Berufskraftfahrer seinen Führerschein los
Günzburg Weil er einen Strafbefehl über eine Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro nicht akzeptieren wollte, musste sich ein Berufskraftfahrer vor dem Amtsgericht Günzburg verantworten. Eine Autofahrerin hatte den Mann wegen Nötigung angezeigt. Sie war am 1. Mai wie er auf der A 8 in der Nähe der Burgauer Raststätte unterwegs. Der Mann habe sie mit seinem BMW auf der linken Spur, wo sie mit circa 160 Kilometern pro Stunde ein anderes Fahrzeug überholt hatte, derart bedrängt, dass sie sich bedroht fühlte. Sie habe die Kühlerhaube des Nachfahrenden nicht mehr gesehen, wohl aber sein Gesicht mit einem extrem aggressiven Ausdruck.
Nach dem Überholvorgang habe sie sich gedrängt gefühlt, viel schneller auf die Mittelspur zu wechseln, als sie das üblicherweise mache. Dennoch habe der BMWFahrer nach dem Überholvorgang knapp vor ihr auf die Mittelspur ausgeschert und sie bis zum Stillstand ausgebremst. Auf Nachfrage von Richterin Daniela König erklärte die Frau, im Jahr rund 60 000 Kilometer zu fahren und bislang noch nie eine Anzeige erstattet zu haben.
Der Angeklagte räumte zwar ein, auf die Mittelspur gefahren zu sein und gebremst zu haben, doch er bezeichnete die Aussage der Zeugin als Lüge. Er selbst hatte allerdings teils widersprüchliche Aussagen gemacht und rechtfertigte sein Verhalten mit dem Stress, den er gehabt hätte und der angeblichen Provokation durch die Zeugin, die es auf der linken Spur nicht eilig gehabt hätte.
Richterin König war bei der Aussage der Zeugin hellhörig geworden. Denn im Protokoll hatte diese nur von starkem Abbremsen berichtet. Nun sah die Richterin den Sachverhalt als noch schwerwiegender und wies den Angeklagten darauf hin, dass das Akzeptieren des Strafbefehls die günstigere Entscheidung für ihn sein könnte. Als sich der Angeklagte noch einmal negativ über die Zeugin äußerte, betonte König, eine Rücknahme des Einspruchs müsse vom Gericht nicht zwingend akzeptiert werden, wenn der Angeklagte sich nicht einsichtig zeige. Daraufhin rang sich der Berufskraftfahrer, der sich nun Sorgen um seinen Arbeitsplatz machen muss, eine Entschuldigung ab. Er muss seinen Führerschein für einen Monat abgeben.