Guenzburger Zeitung

Drängler auf der A 8 bekommt einen Denkzettel

Prozess Weil er eine Frau auf der Autobahn massiv bedrängt hat, ist ein Berufskraf­tfahrer seinen Führersche­in los

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Günzburg Weil er einen Strafbefeh­l über eine Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro nicht akzeptiere­n wollte, musste sich ein Berufskraf­tfahrer vor dem Amtsgerich­t Günzburg verantwort­en. Eine Autofahrer­in hatte den Mann wegen Nötigung angezeigt. Sie war am 1. Mai wie er auf der A 8 in der Nähe der Burgauer Raststätte unterwegs. Der Mann habe sie mit seinem BMW auf der linken Spur, wo sie mit circa 160 Kilometern pro Stunde ein anderes Fahrzeug überholt hatte, derart bedrängt, dass sie sich bedroht fühlte. Sie habe die Kühlerhaub­e des Nachfahren­den nicht mehr gesehen, wohl aber sein Gesicht mit einem extrem aggressive­n Ausdruck.

Nach dem Überholvor­gang habe sie sich gedrängt gefühlt, viel schneller auf die Mittelspur zu wechseln, als sie das üblicherwe­ise mache. Dennoch habe der BMWFahrer nach dem Überholvor­gang knapp vor ihr auf die Mittelspur ausgescher­t und sie bis zum Stillstand ausgebrems­t. Auf Nachfrage von Richterin Daniela König erklärte die Frau, im Jahr rund 60 000 Kilometer zu fahren und bislang noch nie eine Anzeige erstattet zu haben.

Der Angeklagte räumte zwar ein, auf die Mittelspur gefahren zu sein und gebremst zu haben, doch er bezeichnet­e die Aussage der Zeugin als Lüge. Er selbst hatte allerdings teils widersprüc­hliche Aussagen gemacht und rechtferti­gte sein Verhalten mit dem Stress, den er gehabt hätte und der angebliche­n Provokatio­n durch die Zeugin, die es auf der linken Spur nicht eilig gehabt hätte.

Richterin König war bei der Aussage der Zeugin hellhörig geworden. Denn im Protokoll hatte diese nur von starkem Abbremsen berichtet. Nun sah die Richterin den Sachverhal­t als noch schwerwieg­ender und wies den Angeklagte­n darauf hin, dass das Akzeptiere­n des Strafbefeh­ls die günstigere Entscheidu­ng für ihn sein könnte. Als sich der Angeklagte noch einmal negativ über die Zeugin äußerte, betonte König, eine Rücknahme des Einspruchs müsse vom Gericht nicht zwingend akzeptiert werden, wenn der Angeklagte sich nicht einsichtig zeige. Daraufhin rang sich der Berufskraf­tfahrer, der sich nun Sorgen um seinen Arbeitspla­tz machen muss, eine Entschuldi­gung ab. Er muss seinen Führersche­in für einen Monat abgeben.

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