Förderung für Kinder mit erhöhtem Bedarf
Kinder mit einem erhöhten Förderbedarf erhalten diesen qua Gesetz. Eine zusätzliche Kraft kann ab drei von einer Behinderung bedrohten Kindern eingesetzt werden, für dieses Personal gibt es ebenfalls eine Förderung. In der Kindertagesstätte Heilig Kreuz werden derzeit sechs sogenannte I-Kinder betreut, im Montessori-Kinderhaus ist es eines. Diese Einrichtung hatte im Mai einen Antrag gestellt, damit die zusätzliche Förderung beziehungsweise die Kosten für die Kräfte übernommen wird. Bislang war die Stadt Burgau davon ausgegangen, dass dies durch „Freischaltung der Abschläge sowie der Endabrechnung (...) als genehmigt“angesehen werden kann. Das Landratsamt setzt aber dafür einen Stadtratsbeschluss voraus. Der Hauptausschuss hat sich jetzt einstimmig dafür ausgesprochen, dass ein formloser Antrag bei der Wohnsitzgemeinde bis zur Bewilligung der Abschläge oder der Endabrechnung erfolgen muss.