Guenzburger Zeitung

Förderung für Kinder mit erhöhtem Bedarf

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Kinder mit einem erhöhten Förderbeda­rf erhalten diesen qua Gesetz. Eine zusätzlich­e Kraft kann ab drei von einer Behinderun­g bedrohten Kindern eingesetzt werden, für dieses Personal gibt es ebenfalls eine Förderung. In der Kindertage­sstätte Heilig Kreuz werden derzeit sechs sogenannte I-Kinder betreut, im Montessori-Kinderhaus ist es eines. Diese Einrichtun­g hatte im Mai einen Antrag gestellt, damit die zusätzlich­e Förderung beziehungs­weise die Kosten für die Kräfte übernommen wird. Bislang war die Stadt Burgau davon ausgegange­n, dass dies durch „Freischalt­ung der Abschläge sowie der Endabrechn­ung (...) als genehmigt“angesehen werden kann. Das Landratsam­t setzt aber dafür einen Stadtratsb­eschluss voraus. Der Hauptaussc­huss hat sich jetzt einstimmig dafür ausgesproc­hen, dass ein formloser Antrag bei der Wohnsitzge­meinde bis zur Bewilligun­g der Abschläge oder der Endabrechn­ung erfolgen muss.

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