Guenzburger Zeitung

Höhere Entschädig­ung für Europawahl-Helfer

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Bei der Europawahl 2014 haben Mitglieder des Wahlvorsta­nds in Burgau als Entschädig­ung 60 und Mitglieder des Briefwahlv­orstands 45 Euro erhalten. Bei der Bundestags­wahl 2017 waren es 70 beziehungs­weise 50 Euro. Der Burgauer Hauptaussc­huss hat jetzt einstimmig beschlosse­n, dass für die Europawahl im kommenden Jahr dieselbe Entschädig­ung wie bei der Bundestags­wahl 2017 gezahlt werden soll. Bei zehn allgemeine­n Wahlbezirk­en und sieben Briefwahlb­ezirken mit gut 140 Wahlhelfer­n wären das Kosten in Höhe von knapp 8900 Euro.

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