Der Angeklagte lässt sich nicht blicken
Warum der Richter trotzdem kurzen Prozess mit dem Mann macht, der vom Chef des Amtsgerichts 250 000 Euro gefordert hatte
Günzburg Kurzen Prozess gemacht hat das Gericht mit einem Angeklagten, der nicht zur Verhandlung erschienen war. Die erste Hauptverhandlung war bereits im März unter Richter Walter Henle abgebrochen worden, da dieser es für notwendig erachtete, den Geisteszustand des Angeklagten überprüfen zu lassen. Der Mann, der der versuchten Erpressung eines Richters am Günzburger Amtsgericht beschuldigt wurde, leugnet die rechtmäßige Existenz der Bundesrepublik, zählt sich selbst aber nicht zu den Reichsbürgern. Wie beim ersten Termin war auch zur erneuten Verhandlung ein großes Polizeiaufgebot im Amtsgericht mit strengen Ausweiskontrollen.
Doch der Angeklagte ließ sich nicht blicken. Der ihm zur Seite gestellte Verteidiger hatte ebenso wenig Kontakt mit ihm wie der gerichtlich bestellte Gutachter, der Psychiater Andreas Küthmann. Dieser erklärte, der Angeklagte habe den Kontakt zu ihm verweigert, doch nach Aktenlage könne er feststellen, dass dieser zwar eine sogenannte „überwertige Idee“habe, dies aber zu keiner Einschränkung der Steuerungs- und Einsichtsfähigkeit führe. Der Angeklagte sei also nicht krank. Daraufhin erläuterte Richter Kramer, dass dem Gericht zwei Vorgehensweisen offen stünden. Zum einen der Erlass eines Haftbefehls und die Vorführung des Angeklagten zur Verhandlung, zum
Von Erpressung auf Nötigung zurückgestuft
anderen der Erlass eines Strafbefehls.
Der Mann hatte laut Anklageschrift ein Schreiben an den Richter am Amtsgericht Günzburg verfasst, in welchem er von ihm einen Betrag in Höhe von 250000 Euro im Gegenzug für einen erhaltenen Strafbefehl in Höhe von 2400 Euro gefordert hatte. Dabei soll er gedroht haben, dass er im Falle der Nichtzahlung dies der Bundessteuerbehörde der Vereinigten Staaten melden werde und Schadensersatzforderungen geltend machen werde.
Nachdem zuvor bereits der Tatbestand der versuchten Erpressung auf den der versuchten Nötigung zurückgestuft worden war, erklärte sich die Staatsanwaltschaft bereit, einen Strafbefehl zu empfehlen und schlug vier Monate Freiheitsstrafe vor. Richter Kramer erließ den Strafbefehl, der dem Angeklagten vier Monate Haft, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, die Kosten des Verfahrens und eine Geldbuße von 1200 Euro einbringt. Die auf zwei Stunden angesetzte Verhandlung wurde nach 22 Minuten beendet.