Was beim Kontowechsel wichtig ist
Sich ein neues Girokonto zuzulegen, sollte inzwischen einfacher sein als früher. Denn die alte und die neue Bank müssen Kunden dabei unterstützen. Welche Rechte Verbraucher haben und was sie in der Praxis wert sind
Berlin Steigende Gebühren, keine Geldautomaten in der Nähe der Wohnung oder ungünstige Öffnungszeiten: Nicht jeder ist mit seiner Bank zufrieden. Vor einem Kontowechsel schrecken aber viele zurück. Zu groß ist der Aufwand, ist oft die Befürchtung. Was viele nicht wissen: Seit zwei Jahren können Verbraucher beim Kontenwechsel auf die Unterstützung ihrer Bank setzen. Denn sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Unterstützung bei einem Kontenwechsel. „Die alte wie die neue Bank müssen hierbei zusammenarbeiten“, erläutert Thomas Lorenz vom Bundesverband deutscher Banken. Dies gilt sowohl für Online- als auch für Filialbankkunden.
Worauf muss man beim Wechseln des Girokontos grundsätzlich achten?
Wer ein Girokonto bei einer anderen Bank eröffnen möchte, sollte die Preismodelle mehrerer Geldinstitute vergleichen. Einige Banken erheben pauschal einen Betrag für die Kontoführung, andere verlangen einen Grundpreis plus Beträge für einzelne Buchungsvorgänge. Es gibt aber auch immer noch Banken, die mit einer kostenlosen Kontoführung locken. Annabel Oelmann von der Verbraucherzentrale Bremen rät zur Vorsicht: „Wer etwa viele Daueraufträge unterhält, fährt schlecht mit einer Bank, die zwar gratis das Konto führt, dafür aber bei den Aufträgen abkassiert.“
Wie läuft der Wechsel in der Praxis ab?
Der Kunde stellt bei der neuen Bank schriftlich einen Antrag auf Kontenwechselhilfe. Das ist im Gesetz geregelt: Juristisch ausgedrückt, erteilt der Kunde eine „Ermächtigung“nach Paragraf 21 des Zahlungskontengesetzes (ZKG). Das funktioniert per Formular in der Filiale oder einfach auf dem Online-banking-portal. Die neue Bank muss daraufhin binnen zwei Geschäftstagen bei der alten Bank eine Liste der bestehenden Daueraufträge und vorhandenen Informationen zu erteilten Lastschriftmandaten einfordern. Ebenfalls fordert sie eine Liste der verfügbaren Informationen über eingehende Überweisungen und Lastschriften aus den vergangenen 13 Monaten ein. „Die alte Bank steht dann in der Pflicht, die angeforder- Informationen binnen fünf Geschäftstagen zur neuen Bank und zum Kunden zu schicken“, erläutert Verbraucherschützerin Oelmann.
Was passiert nach dem Wechsel bei der alten Bank?
Lastschriften und eingehende Überweisungen darf die alte Bank ab einem vom Kunden bestimmten Zeitpunkt nicht mehr akzeptieren. Wollen Personen und Firmen dann vom Konto des Kunden Geld abheben oder darauf einzahlen, muss die bisherige Bank sie informieren, warum das nicht mehr geht. Daueraufträge darf die alte Bank ab einem vom Kunden gewünschten Zeitpunkt nicht mehr ausführen. Sie muss das restliche Guthaben aufs neue Konto überweisen und das alte Konto schließen.
Wie verlässlich ist die gesetzliche Kontenwechselhilfe?
„In der Praxis kann der Kontenten
wechsel sehr kompliziert sein“, sagt Kerstin Backofen von der Stiftung Warentest. Die von der Bank ausgestellte Liste mit den Überweisungen, Daueraufträgen und Lastschriften sollte genau kontrolliert und gegebenenfalls korrigiert werden. „Zudem sollte die Kontoschließung bei der alten Bank auf einen deutlich späteren Zeitpunkt als den Kontenwechsel gelegt werden“, rät Backofen. Viele Kreditinstitute bieten zusätzlich einen eigenen, einfacheren Kontenwechselservice an. Hier läuft alles digital – die gesetzlichen Vorgaben gelten allerdings nicht.
Was macht man bei Problemen?
Treten Probleme bei einem Wechsel auf, kann sich der Verbraucher an die für das betreffende Kreditinstitut zuständige außergerichtliche Verbraucherschlichtungsstelle wenden, etwa das Ombudsverfahren der privaten Banken. „Die alte wie die neue Bank stehen dafür ein, dass der Kontowechsel gelingt“, betont Thomas Lorenz vom Bundesverband deutscher Banken.
Kostet der Wechselservice etwas?
Das kommt auf den Einzelfall an: „Einen Anspruch auf eine Gebühr kann ein Kreditinstitut nur dann geltend machen, wenn dies mit dem Verbraucher vereinbart wurde“, sagt Bankenverbandsexperte Lorenz. Kein Entgelt darf vereinbart werden für den Zugang des Verbrauchers zu seinen personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit bestehenden Daueraufträgen und Lastschriften, für die Übersendung von Informationen zu Lastschriftmandanten und Listen der Daueraufträge sowie für die Schließung des bisherigen Kontos.
Wie lange dauert der Wechsel?
Kerstin Backofen von der Stiftung Warentest sagt: „Binnen zwölf Geschäftstagen sollte der Kontenwechsel erledigt sein.“Letztlich hängt das aber auch vom Wunsch des Kunden ab, etwa ab welchem Zeitpunkt Daueraufträge nicht mehr abgewickelt oder ab wann das Konto geschlossen werden soll.
Was ist beim Wechseln sonst noch wichtig?
Wechselwillige sollten darauf achten, ob es eine Geschäftsstelle der Bank nahe ihrer Wohnung oder ihres Arbeitsplatzes gibt. Denn Fahrt-, Telefon- und Portokosten sowie Gebühren für die Nutzung fremder Geldautomaten können ein vermeintlich günstiges Angebot unattraktiv machen. „Daran sollten Kunden vor allem denken, wenn sie mit einer Direktbank liebäugeln“, sagt die Bremer Verbraucherschützerin Oelmann. Diese Institute haben keine Filialen, sondern erledigen alles via Telefon, Fax oder Computer.