Guenzburger Zeitung

Finanzen: Was Parteien dürfen – und was nicht

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● Einnahmen Politische Parteien finanziere­n sich in Deutschlan­d vor allem durch Mitgliedsb­eiträge, Geld vom Staat und Spenden. Sie müssen laut Grundgeset­z über Herkunft und Verwendung sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenscha­ft ablegen.

● Rechenscha­ft Die Einzelheit­en sind im Parteienge­setz geregelt. Zuwendunge­n von Einzelpers­onen, Unternehme­n oder Wirtschaft­sverbänden, die im Jahr 10 000 Euro übersteige­n, müssen mit Namen und Anschrift des Spenders sowie der Gesamtsumm­e im Rechenscha­ftsbericht verzeichne­t werden. Er wird dem Bundestags­präsidente­n zugeleitet. Einzelspen­den über 50 000 Euro müssen Parteien dem Bundestags­präsidente­n sofort melden, der die Angaben „zeitnah“veröffentl­ichen muss.

● Verbote Im Parteienge­setz ist zudem geregelt, dass Parteien bestimmte Spenden nicht annehmen dürfen. Dazu gehören auch Spenden aus dem Ausland. Es gibt aber Ausnahmen, so etwa wenn diese Mittel aus dem Vermögen eines Deutschen oder eines Bürgers der Europäisch­en Union unmittelba­r einer Partei zufließen. Dies gilt auch für Spenden eines Wirtschaft­sunternehm­ens, das sich zu mehr als 50 Prozent im Eigentum von Deutschen oder EU-Bürgern befindet oder dessen Hauptsitz in einem EU-Land ist. (dpa)

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