Finanzen: Was Parteien dürfen – und was nicht
● Einnahmen Politische Parteien finanzieren sich in Deutschland vor allem durch Mitgliedsbeiträge, Geld vom Staat und Spenden. Sie müssen laut Grundgesetz über Herkunft und Verwendung sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft ablegen.
● Rechenschaft Die Einzelheiten sind im Parteiengesetz geregelt. Zuwendungen von Einzelpersonen, Unternehmen oder Wirtschaftsverbänden, die im Jahr 10 000 Euro übersteigen, müssen mit Namen und Anschrift des Spenders sowie der Gesamtsumme im Rechenschaftsbericht verzeichnet werden. Er wird dem Bundestagspräsidenten zugeleitet. Einzelspenden über 50 000 Euro müssen Parteien dem Bundestagspräsidenten sofort melden, der die Angaben „zeitnah“veröffentlichen muss.
● Verbote Im Parteiengesetz ist zudem geregelt, dass Parteien bestimmte Spenden nicht annehmen dürfen. Dazu gehören auch Spenden aus dem Ausland. Es gibt aber Ausnahmen, so etwa wenn diese Mittel aus dem Vermögen eines Deutschen oder eines Bürgers der Europäischen Union unmittelbar einer Partei zufließen. Dies gilt auch für Spenden eines Wirtschaftsunternehmens, das sich zu mehr als 50 Prozent im Eigentum von Deutschen oder EU-Bürgern befindet oder dessen Hauptsitz in einem EU-Land ist. (dpa)