Guenzburger Zeitung

Kaufvertra­g: Lebenslang­es Wohnrecht ist unkündbar

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Der Bundesgeri­chtshof (BGH) hat den Schutz langjährig­er Mieter bei kommunalen Immobilien­verkäufen gestärkt. Sichert die Stadt den Mietern im Kaufvertra­g mit dem neuen Besitzer ein lebenslang­es Wohnrecht zu, macht das eine Kündigung unmöglich. Der Mieter könne sich im Streit mit dem Vermieter direkt auf die Klausel berufen, entschied der BGH am Mittwoch in einem Fall aus Bochum (Az. VIII ZR 109/18). Dort bekamen Mieter nach 37 Jahren in ihrer Wohnung die Kündigung. Die Stadt hatte das Siedlungsh­aus, das früher einem Bergwerksv­erein gehörte, 2012 veräußert. Im Kaufvertra­g verankerte sie das lebenslang­e Wohnrecht und behielt sich den Rückkauf vor, sollten die neuen Eigentümer kündigen. Die Vermieter meinten, dass sich die Mieter darauf nicht berufen können. Laut BGH haben sie aufgrund der Klausel aber eigene Rechte gegenüber dem Käufer.

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