Kaufvertrag: Lebenslanges Wohnrecht ist unkündbar
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Schutz langjähriger Mieter bei kommunalen Immobilienverkäufen gestärkt. Sichert die Stadt den Mietern im Kaufvertrag mit dem neuen Besitzer ein lebenslanges Wohnrecht zu, macht das eine Kündigung unmöglich. Der Mieter könne sich im Streit mit dem Vermieter direkt auf die Klausel berufen, entschied der BGH am Mittwoch in einem Fall aus Bochum (Az. VIII ZR 109/18). Dort bekamen Mieter nach 37 Jahren in ihrer Wohnung die Kündigung. Die Stadt hatte das Siedlungshaus, das früher einem Bergwerksverein gehörte, 2012 veräußert. Im Kaufvertrag verankerte sie das lebenslange Wohnrecht und behielt sich den Rückkauf vor, sollten die neuen Eigentümer kündigen. Die Vermieter meinten, dass sich die Mieter darauf nicht berufen können. Laut BGH haben sie aufgrund der Klausel aber eigene Rechte gegenüber dem Käufer.