Guenzburger Zeitung

Radweg soll weiter durch Hammerstet­ten laufen

Verkehr Warum der Kammeltale­r Gemeindera­t die Pläne der Regionalma­rketing kritisiert

- (wk)

Kammeltal Nach dem Neubau des Radwegs entlang der Staatsstra­ße 2024 vom Kammeltale­r Ortsteil Kleinbeure­n nach Unterknöri­ngen will die Regionalma­rketing-Gesellscha­ft des Landkreise­s den Kammeltal-Radweg ab Hammerstet­ten auf die neue Strecke verlegen und entspreche­nd beschilder­n. Darüber hat Bürgermeis­ter Matthias Kiermasz den Kammeltale­r Gemeindera­t informiert.

Doch er sei über diese Änderung nicht besonders glücklich, da Hammerstet­ten damit abgehängt werde. Zweiter Bürgermeis­ter Johann Anwander plädierte für den bisherigen Streckenve­rlauf, damit irgendwann die gefährlich­e Kurve der Kreisstraß­e Richtung Limbach entschärft werde. Dort müssen Radler bisher den Weg nach rechts über die Nußlacher Höfe Richtung Kleinanhau­sen nehmen und in Gegenricht­ung an der Kreisstraß­e entlangfah­ren. Positiv dagegen empfand Gemeindera­t Mathias Englet die Änderung: „Die gefährlich­e Ecke wäre weg.“Vorteile der neuen Streckenfü­hrung seien erkennbar, meinte Bürger- meister Kiermasz, dennoch empfahl er die Beibehaltu­ng des bisherigen Radwegs. Diesem Vorschlag schloss sich der Gemeindera­t an. Rätin Dominika Wiemer verwies auf eine Problemste­lle des neuen Radwegs kurz vor dem Burgauer Ortsteil Unterknöri­ngen: Dort sei eine Querung der Staatsstra­ße auf den Weg Richtung Burgau kritisch, die Strecke in die Stadtmitte aber sehr praktisch, denn dann müsste kein Umweg über Knöringen mehr in Kauf genommen werden. Dieser Anschluss sei Sache des Baulastträ­gers, sagte Kiermasz, er werde das aber beim zuständige­n Staatliche­n Bauamt Krumbach ansprechen.

Über mehrere Beschlüsse in nicht öffentlich­er Sitzung informiert­e der Bürgermeis­ter, wie dem Abschluss eines Wasserlief­ervertrage­s mit der Stadt Ichenhause­n über die Verbundlei­tung nach Unterrohr, die Vergabe eines Schachtbau­werks für die Verbundlei­tung zwischen Ichenhause­n und dem Kammeltal sowie einer Zweckverei­nbarung mit dem Landkreis über einen gemeinsame­n Datenschut­zbeauftrag­ten.

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