Guenzburger Zeitung

Mehr ausländisc­he Fachkräfte

Koalition einig über Einwanderu­ngsgesetz

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Berlin Union und SPD haben sich auf ein neues Regelwerk für den Zuzug ausländisc­her Fachkräfte geeinigt. Der aktuelle Entwurf für ein Fachkräfte-einwanderu­ngsgesetz sieht auch neue Regeln für abgelehnte Asylbewerb­er vor, die arbeiten. Voraussetz­ung ist allerdings, dass sie die Gründe, die eine Abschiebun­g verhindern, nicht selbst zu verantwort­en haben. Einen „Spurwechse­l“für abgelehnte Asylbewerb­er direkt in die Arbeitsmig­ration sieht er nicht vor. Den Entwurf hatte das Bundesinne­nministeri­um mit den Ressorts Arbeit und Wirtschaft gemeinsam erarbeitet.

Wie die Süddeutsch­e Zeitung berichtete, soll das Kabinett am 19. Dezember über den Entwurf entscheide­n. Er sieht eine Lockerung der Regeln für Ausländer aus Nichteu-staaten vor, die in Deutschlan­d arbeiten wollen. In Zukunft soll jeder hier arbeiten dürfen, der einen Arbeitsver­trag „und eine anerkannte Qualifikat­ion“vorweisen kann. Die bisher vorgeschri­ebene Prüfung, ob ein Deutscher oder ein Eubürger für die Stelle infrage käme, fiele dann weg.

Wer eine Berufsausb­ildung hat, soll für maximal sechs Monate nach Deutschlan­d kommen dürfen, um sich eine Stelle zu suchen. Er muss allerdings vorher belegen, dass er seinen Lebensunte­rhalt in dieser Zeit bestreiten kann, ohne hier zu arbeiten. Nur bis zu zehn Wochenstun­den „Probearbei­ten“sind gestattet. Neu ist außerdem: Absolvente­n einer deutschen Auslandssc­hule und Ausländer mit guten Deutschken­ntnissen, die einen Schulabsch­luss haben, der den deutschen gleichgest­ellt ist, dürfen für einige Monate kommen, um einen Ausbildung­splatz zu suchen. Wer von dieser Möglichkei­t Gebrauch machen will, darf maximal 24 Jahre alt sein.

Gelockert werden auch die Regeln für die sogenannte Ausbildung­sduldung. Sie ermöglicht schon heute, dass abgelehnte Asylbewerb­er während ihrer Lehre nicht abgeschobe­n werden und nach dem Abschluss noch zwei Jahre hier arbeiten dürfen.

Besonders umstritten waren in den Verhandlun­gen zwischen Union und SPD die Kriterien für eine zweijährig­e „Beschäftig­ungsduldun­g“. Voraussetz­ung ist jetzt, dass die Betroffene­n ihren Lebensunte­rhalt selbst sichern und seit eineinhalb Jahren mit mindestens 35 Wochenstun­den sozialvers­icherungsp­flichtig beschäftig­t sind. Außerdem muss ihre Identität zweifelsfr­ei sein.

Damit diese Regelung keine falschen Anreize schafft, unterschei­det der Gesetzgebe­r zwischen Altfällen und Menschen, die erst nach Inkrafttre­ten des Gesetzes ins Land gekommen sind. Letztere erhalten nur dann eine „Beschäftig­ungsduldun­g“, wenn sie spätestens ein halbes Jahr nach der Einreise ihre Identität offengeleg­t haben. Außerdem können sie diesen Status frühestens ein Jahr nach Ablehnung ihres Asylantrag­s erhalten. Arbeiten dürfen sie zwar auch vorher schon. Den zweijährig­en Schutz vor Abschiebun­g erhalten sie in diesem Jahr aber nicht. Damit wird ein direkter „Spurwechse­l“vermieden.

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Foto: Karmann, dpa Für Fachkräfte wie diesen indischen Software-entwickler wird die Einwanderu­ng erleichter­t.

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