Guenzburger Zeitung

Vorsicht, Falle für Dieselfahr­er

Betrüger kassieren ohne Leistung ab

- VON MAREIKE KEIPER

Augsburg So mancher Dieselfahr­er verzweifel­t gerade angesichts drohender Fahrverbot­e und fehlender Abhilfe. Und während die einen nicht wissen, an wen sie sich wenden sollen, nützen Kriminelle die Gelegenhei­t aus. Sie bieten im Internet an, Schadeners­atzforderu­ngen beim Hersteller durchzuset­zen – und kassieren Geld von den Betroffene­n, ohne etwas dafür getan zu haben. Davor warnt gerade die Verbrauche­rzentrale Bayern.

Die Portale seien unseriös, warnt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbrauche­rzentrale, denn: „Bei derartigen Angeboten ist nicht immer klar, welche konkrete Leistung erbracht wird.“Die Masche dahinter ist tückisch. Die Betrüger fordern Verbrauche­r auf, ihnen eine Vollmacht zu erteilen, um stellvertr­etend tätig zu werden.

Allerdings erhalte der Dieselfahr­er daraufhin keinen Schadeners­atz, sondern eine Rechnung für erfolglose Inkassodie­nste, warnt Halm. Die Begründung sei, dass der Autoherste­ller eine außergeric­htliche Einigung verweigert. Die Kosten seien dem Portal dennoch entstanden. Für diese solle der Verbrauche­r nun aufkommen.

Das Problem ist laut Halm, dass der Verbrauche­r im Vorfeld nicht über Konsequenz­en informiert werde. „Es ist auch nicht nachvollzi­ehbar, ob das Online-portal überhaupt eine Leistung erbracht und sich mit dem Autoherste­ller in Verbindung gesetzt hat“, sagt sie.

Aber wie lässt sich feststelle­n, ob das Portal seriös ist? Katharina Grasl, ebenfalls Juristin bei der Verbrauche­rzentrale, rät, genau nachzulese­n. Je mehr Informatio­nen die Internetse­ite gebe, desto vertrauens­würdiger sei sie. Das gelte besonders für die Punkte, wie hoch das Kostenrisi­ko für die Verbrauche­r und die Chance auf einen Erfolg vor Gericht seien. „Sinnvoll ist, Kontakt aufzunehme­n und alle Fragen zu klären, am besten schriftlic­h“, sagt sie.

Wer auf ein solches Portal reingefall­en ist, müsse klären, ob der abgeschlos­sene Vertrag überhaupt wirksam ist. „Das lässt sich beim Anwalt prüfen“, erläutert Grasl. Im schlimmste­n Fall könne es passieren, dass die Betreiber der Seite die Kosten geltend machen und den Verbrauche­r unter Druck setzen. „Ist der Vertrag wirksam, können die Kosten berechtigt sein“, warnt sie.

Deshalb rät die Verbrauche­rzentrale zur Vorsicht. Verbrauche­r sollten auf keinen Fall eine zweifelhaf­te Vollmacht unterschre­iben, sagt Halm. Vorab empfiehlt sich eine Beratung, ob das Angebot tatsächlic­h vertrauens­würdig ist oder man besser die Finger davon lassen sollte, bevor die teure Rechnung kommt.

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Foto: dpa Betrogenen Dieselkund­en droht jetzt weiterer Ärger. Diesmal von Kriminelle­n.

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