Kein Abschiebeverbot mehr gegen Gefährder Sami A.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat das Abschiebeverbot gegen den zunächst rechtswidrig abgeschobenen mutmaßlichen Islamisten Sami A. aufgehoben. Das Gericht gab am Mittwoch einem entsprechenden Antrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) statt. Die Entscheidung der Kammer ist unanfechtbar (Az. 7a L 1947/18.A). Der von Sicherheitsbehörden als islamistischer Gefährder eingestufte Mann war vor gut vier Monaten trotz des Abschiebeverbots nach Tunesien abgeschoben worden. Das Bundesflüchtlingsamt beantragte Ende Oktober beim Gericht, dieses Verbot aufzuheben. Grundlage des Antrags war eine seit kurzem vorliegende Erklärung der tunesischen Behörden, dass dem 42-Jährigen in seinem Heimatland keine Folter drohe. Das Gericht halte die Gefahr der Folter durch seinen Heimatstaat nach der nunmehr vom Bundesamt vorgelegten Verbalnote der tunesischen Botschaft „für nicht mehr beachtlich wahrscheinlich“, teilte das Gericht mit. Die diplomatische Zusicherung erfülle die von der Rechtsprechung gestellten Anforderungen.