Nicht jeder darf Auto fahren
Jährlich trifft es zigtausende von Autofahrern: Der Führerschein wird ihnen entzogen, weil sie zu tief ins Glas geschaut haben oder viel zu schnell gefahren sind. Das ist lästig und ärgerlich zugleich – aber eben immer selbst verschuldet.
Trauriger und schwieriger zu bewerten sind die Fälle, wenn der Entzug des Führerscheins aus gesundheitlichen Gründen erfolgt. Es ist ein sensibler Bereich, bei dem abgewogen werden muss, ob das individuelle Bedürfnis, Auto zu fahren, weiter ausgeübt werden darf oder die Sicherheit des Betroffenen und vor allem der anderen Verkehrsteilnehmer überwiegen soll.
Immer wieder gibt es Vorfälle, wie den eines verwirrten Taxifahrers, der wegen einer Unterzuckerung plötzlich als Geisterfahrer auf der A 95 landete. Am Ende steht die Frage: Mit welchen körperlichen oder psychischen Erkrankungen darf man hinters Steuer?
Gesetzlich geregelt ist dieser Themenkomplex unter anderem in Paragraf 2 der Straßenverkehrsordnung. Demnach ist „geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Strafgesetze verstößt“. Kranke sind nicht automatisch vom Straßenverkehr ausgeschlossen. Vielmehr darf man zum Beispiel mit Beeinträchtigungen wie mangelndem Sehvermögen, hochgradiger Schwerhörigkeit oder Diabetes noch Auto fahren. Selbst hohes Alter ist kein Hinderungsgrund, sofern keine Ausfallerscheinungen zu verzeichnen sind. Wenn allerdings Tatsachen bekannt werden, die gegen Eignung sprechen, muss, so traurig das für den Einzelnen auch sein mag, immer der Sicherheit im Straßenverkehr Vorrang eingeräumt werden.