Guenzburger Zeitung

Nicht jeder darf Auto fahren

- VON JOSEF KARG jok@augsburger-allgemeine.de

Jährlich trifft es zigtausend­e von Autofahrer­n: Der Führersche­in wird ihnen entzogen, weil sie zu tief ins Glas geschaut haben oder viel zu schnell gefahren sind. Das ist lästig und ärgerlich zugleich – aber eben immer selbst verschulde­t.

Trauriger und schwierige­r zu bewerten sind die Fälle, wenn der Entzug des Führersche­ins aus gesundheit­lichen Gründen erfolgt. Es ist ein sensibler Bereich, bei dem abgewogen werden muss, ob das individuel­le Bedürfnis, Auto zu fahren, weiter ausgeübt werden darf oder die Sicherheit des Betroffene­n und vor allem der anderen Verkehrste­ilnehmer überwiegen soll.

Immer wieder gibt es Vorfälle, wie den eines verwirrten Taxifahrer­s, der wegen einer Unterzucke­rung plötzlich als Geisterfah­rer auf der A 95 landete. Am Ende steht die Frage: Mit welchen körperlich­en oder psychische­n Erkrankung­en darf man hinters Steuer?

Gesetzlich geregelt ist dieser Themenkomp­lex unter anderem in Paragraf 2 der Straßenver­kehrsordnu­ng. Demnach ist „geeignet zum Führen von Kraftfahrz­eugen, wer die notwendige­n körperlich­en und geistigen Anforderun­gen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsre­chtliche Strafgeset­ze verstößt“. Kranke sind nicht automatisc­h vom Straßenver­kehr ausgeschlo­ssen. Vielmehr darf man zum Beispiel mit Beeinträch­tigungen wie mangelndem Sehvermöge­n, hochgradig­er Schwerhöri­gkeit oder Diabetes noch Auto fahren. Selbst hohes Alter ist kein Hinderungs­grund, sofern keine Ausfallers­cheinungen zu verzeichne­n sind. Wenn allerdings Tatsachen bekannt werden, die gegen Eignung sprechen, muss, so traurig das für den Einzelnen auch sein mag, immer der Sicherheit im Straßenver­kehr Vorrang eingeräumt werden.

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