Merz ist zu weit gegangen
Der Dreikampf um den Cduvorsitz wird härter, der Ton der Auseinandersetzung schärfer. Und wenig überraschend ist es das Thema Flucht und Migration, das die tiefe Spaltung der CDU offenlegt und für erregte Debatten sorgt – erst Jens Spahn mit seinen Äußerungen zum Un-migrationspakt, nun Friedrich Merz, der eine Einschränkung des deutschen Asylrechts forderte. Doch der Aufschrei, den Merz damit auslöste, war so gewaltig, dass ihm nichts anderes übrig blieb als zurückzurudern und sich von sich selbst zu distanzieren, nachdem es nur von der AFD Applaus gegeben hatte.
In der Tat hat Merz ein klassisches Eigentor geschossen. Artikel 16 Grundgesetz ist bereits so stark eingeschränkt, dass es gar keiner Änderung mehr bedarf. Das Problem ist die Umsetzung des geltenden Rechts, da selbst abgelehnte Asylbewerber Schlupflöcher finden, um doch im Land zu bleiben. Vor allem aber sollte ein potenzieller CDU-CHEF nicht mit dem Grundgesetz spielen und das sensible Asylrecht zur Profilierung nutzen. Immerhin, er hat selber erkannt, dass er zu weit gegangen ist.