Guenzburger Zeitung

Putzen und klauen

Eine Putzfrau stiehlt in der wohlhabend­en Gegend um den Starnberge­r See Geld und Luxuswaren. Wert: mehr als eine halbe Million Euro. Warum die Haftstrafe besonders lang ausfällt

- Florian Reil, dpa

München Teure Damen- und Herrenuhre­n namhafter Marken liegen vor den Richtern auf dem Tisch. Nur Stunden vorher haben Polizisten die Wertsachen aus einer Wohnung im Landkreis Starnberg geholt. Sie waren lediglich ein Teil der Diebesbeut­e einer 39-jährigen Putzfrau – andere Wertsachen hatte sie längst weiterverk­auft. Die Frau auf der Anklageban­k verriet den Richtern das Versteck, weil sie immerhin diese Uhren im Wert von rund 80 000 Euro wieder an eine Familie vom Starnberge­r See zurückgebe­n wolle. Die Frau, ihre Söhne und der Lebensgefä­hrte waren nicht die einzigen Opfer der Putzfrau in der Region.

Das Landgerich­t München II verurteilt­e die 39-Jährige am Donnerstag zu drei Jahren und zehn Monaten Haft. Sie muss wegen sechs Fällen des besonders schweren Diebstahls ins Gefängnis – sieben weitere Fälle aus der Anklagesch­rift wurden eingestell­t. Die Staatsanwä­ltin hatte zuvor vier Jahre und sechs Monate Haft gefordert, die Verteidige­rin der Angeklagte­n weniger als vier Jahre. Das Gericht rechnete der 39-Jährigen ihr Geständnis und ihre Kooperatio­n zugute. Gegen das Urteil kann sie Revision einlegen.

Der Vorsitzend­e Richter nannte das Vorgehen der Putzfrau dreist. Sie habe es verstanden, sich unter anderem mit Gesprächen über private Probleme das Vertrauen ihrer Arbeitgebe­r zu erschleich­en. In der Region Starnberg hatte die heute 39-Jährige zwischen Juli 2016 und Oktober 2017 übers Internet als Putzfrau bei mehreren Familien angeheuert, teilweise unter falschem Namen. Sie machte entweder zur Probe in den Häusern sauber oder wurde mit einem Vertrag als Putzund Haushaltsh­ilfe angestellt.

In fast allen der 13 Fälle der Anklagesch­rift erschien die Frau unter einem Vorwand, wie etwa einer Krankheit, plötzlich nicht mehr zum Putzen. Danach bemerkten die Hausbewohn­er, dass Uhren, Schmuck und Handtasche­n fehlten. Im Prozess kam heraus: Zusammen lag der Wert der Beute bei mehr als 530 000 Euro. Die Staatsanwa­ltschaft war zunächst von nur rund 411000 Euro ausgegange­n.

Die Diebstähle seien Kurzschlus­sreaktione­n gewesen, hatte die Angeklagte zum Prozessauf­takt am Mittwoch erklärt. Das Diebesgut habe sie größtentei­ls weiterverk­auft. Vom Wert der geklauten Gegenständ­e habe sie keine Vorstellun­gen gehabt. Der Richter hatte sich skeptisch gezeigt: „Bei den Firmenname­n weiß man, dass das nichts Billiges ist.“

Bei den drei Jahren und zehn Monaten Freiheitss­trafe dürfte es allerdings nicht bleiben: Die vorbestraf­te Frau war 2016 wegen Diebstahls zu einer Bewährungs­strafe verurteilt worden und wurde trotzdem nur wenige Wochen später schon wieder zur Diebin. Die Bewährung auf die frühere Strafe von einem Jahr und zwei Monaten dürfte sie nun verwirkt haben. An wen die Frau die Wertsachen verkauft hatte, blieb offen. Manches dürfte für immer verschwund­en bleiben.

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Foto: Sergej Toporkov, Fotolia

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