Guenzburger Zeitung

Russe darf Medaillen behalten

Gericht widerspric­ht damit Aberkennun­g wegen Dopings

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Moskau Der russische Ex-bobpilot Alexander Subkow darf nach dem Urteil eines Moskauer Gerichts seine zwei wegen Dopings aberkannte­n Goldmedail­len der Winterspie­le in Sotschi 2014 behalten. Subkow sei in Russland nicht verpflicht­et, eine anderslaut­ende Entscheidu­ng des Internatio­nalen Sportgeric­htshofs (Cas) zu erfüllen. Das urteilte das Moskauer Stadtgeric­ht. Der Richterspr­uch könnte einen neuen Konflikt zwischen Russland und den Weltsporto­rganisatio­nen bedeuten, nachdem der Streit über staatsgele­nktes Doping gerade erst notdürftig beigelegt worden ist.

Subkow, 44, ist mittlerwei­le Präsident des russischen Bobverband­s. Er bestreitet Doping. Er hatte auch deshalb geklagt, weil mit der Aberkennun­g der Siege seine lebenslang­e russische Rente als Olympiasie­ger entfallen war. Das Gericht sprach ihm die Rente wieder zu.

Wegen Zweifeln an seinen Dopingprob­en aus Sotschi hatte das Internatio­nale Olympische Komitee (IOC) dem Bobpiloten im November 2017 die Siege aberkannt und ihn lebenslang gesperrt. Das Cas milderte die Sperre, gab Subkow die Siege aber nicht zurück. Er und andere russische Sportler stehen eigentlich in der Pflicht, ihre Sotschimed­aillen dem IOC zurückzuge­ben.

Das Moskauer Gericht bemängelte nach Angaben russischer Agenturen, die Beweise von IOC und Cas gegen Subkow seien zu dünn gewesen für eine Aberkennun­g ihrer Ergebnisse. Die Welt-anti-dopingagen­tur WADA hatte erst im September den russischen Ableger RUSADA wieder anerkannt und den seit 2016 schwelende­n Konflikt um Staatsdopi­ng beendet.

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