Hochwasserschutz Burgau: Öffentlichkeit ausgeschlossen
Erörterung In Burgau sind die Einwände zum Rückhaltebecken behandelt worden. Es hätte gefragt werden können, ob etwa die Presse dabei sein darf – doch das wurde von vornherein ausgeschlossen
Beim Erörterungstermin zum ersten Projektteil waren nur die Einwender zugelassen. Alle anderen mussten draußen bleiben.
Burgau Die Öffentlichkeit ist beim Erörterungstermin zum geplanten Hochwasserrückhaltebecken bei Burgau am Montag außen vor geblieben. Generell sei ein solcher Termin zwar nicht öffentlich, hatte Maximilian Hartmann vom Wasserwirtschaftsamt (WWA) Donauwörth im Gespräch mit unserer Zeitung kürzlich erklärt. Es werde aber gefragt, ob die Teilnehmer etwas dagegen haben, dass die Öffentlichkeit zugelassen wird. Sollte bereits einer dagegen sein, blieben die Türen zu. Am Freitag jedoch informierte Hartmann unsere Zeitung darüber, dass das Landratsamt die Öffentlichkeit per se ausschließe. Den Grund wisse er nicht, und dieser ließ sich am Freitag auch beim Landratsamt selbst nicht mehr in Erfahrung bringen. Den Antrag unserer Redaktion, zumindest zu fra- gen, ob die Öffentlichkeit hergestellt werden kann, lehnte der zuständige Geschäftsbereichs- und Verhandlungsleiter Christian Zimmermann am Montag ab. Er werde über die Entscheidung nicht diskutieren, man könne ja klagen. Wie die Regierung von Schwaben auf Anfrage unserer Zeitung bestätigt, schreibt das Bayerische Verwaltungsverfahrensgesetz vor: „Die mündliche Verhandlung ist nicht öffentlich. An ihr können Vertreter der Aufsichtsbehörden und Personen, die bei der Behörde zur Ausbildung beschäftigt sind, teilnehmen. Anderen Personen kann der Verhandlungsleiter die Anwesenheit gestatten, wenn kein Beteiligter widerspricht.“Die Entscheidung treffe das Landratsamt. Es hätte also fragen können, ob die Öffentlichkeit dabei sein darf. Das lehnte Zimmermann ab, da das Gesetz „grundsätzlich von einer beschränkten Öffent- lichkeit zum Schutz der persönlichen Sphäre sowie der Unbefangenheit der Beteiligten, die an einer öffentlichen Erörterung teilnehmen, und die in der Regel kein Interesse an einer generell öffentlichen Erörterung ihrer Angelegenheiten haben“, ausgehe. Auch solle so die Objektivität „der entscheidenden Amtsträger“gewahrt bleiben. Dass beim Erörterungstermin für das geplante Gaskraftwerk in Leipheim kürzlich die Öffentlichkeit zugelassen wurde, habe damit zu tun, dass hier eine andere rechtliche Regelung zum Tragen gekommen sei. Und dass beim Erörterungstermin zum Rückbau von Block B des Atomkraftwerks Gundremmingen das Bayerische Umweltministerium die Versammelten nach Einwänden gegen eine Öffnung des Termins gefragt hatte – es hatte übrigens niemand etwas dagegen –, leite keinen Anspruch für den Termin in der Burgauer Kapuziner-Halle ab. „Auch und insbesondere im Hinblick auf die Notwendigkeit der Vermeidung von Verfahrensfehlern im wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren werde ich daher heute die Anwesenheit der Vertreter der Presse auch nicht zur Disposition der zum Erörterungstermin erschienenen Teilnehmer stellen“, erklärte Zimmermann schriftlich. Das Vorgehen wunderte einige Teilnehmer, die bei anderen solchen Terminen dabei gewesen waren, die Regelung wie etwa in Gundremmingen sei üblich. Nichtsdestotrotz ließ Zimmermann die Öffentlichkeit nur beim kurzen Sachvortrag des WWA zu und schloss sie dann aus. Acht Stellungnahmen von Gemeinden waren laut Hartmann eingegangen, 22 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und neun Einwendungen von privater Seite. Ein »Kommentar weiterer Bericht folgt.