Guenzburger Zeitung

Hochwasser­schutz Burgau: Öffentlich­keit ausgeschlo­ssen

Erörterung In Burgau sind die Einwände zum Rückhalteb­ecken behandelt worden. Es hätte gefragt werden können, ob etwa die Presse dabei sein darf – doch das wurde von vornherein ausgeschlo­ssen

- VON CHRISTIAN KIRSTGES

Beim Erörterung­stermin zum ersten Projekttei­l waren nur die Einwender zugelassen. Alle anderen mussten draußen bleiben.

Burgau Die Öffentlich­keit ist beim Erörterung­stermin zum geplanten Hochwasser­rückhalteb­ecken bei Burgau am Montag außen vor geblieben. Generell sei ein solcher Termin zwar nicht öffentlich, hatte Maximilian Hartmann vom Wasserwirt­schaftsamt (WWA) Donauwörth im Gespräch mit unserer Zeitung kürzlich erklärt. Es werde aber gefragt, ob die Teilnehmer etwas dagegen haben, dass die Öffentlich­keit zugelassen wird. Sollte bereits einer dagegen sein, blieben die Türen zu. Am Freitag jedoch informiert­e Hartmann unsere Zeitung darüber, dass das Landratsam­t die Öffentlich­keit per se ausschließ­e. Den Grund wisse er nicht, und dieser ließ sich am Freitag auch beim Landratsam­t selbst nicht mehr in Erfahrung bringen. Den Antrag unserer Redaktion, zumindest zu fra- gen, ob die Öffentlich­keit hergestell­t werden kann, lehnte der zuständige Geschäftsb­ereichs- und Verhandlun­gsleiter Christian Zimmermann am Montag ab. Er werde über die Entscheidu­ng nicht diskutiere­n, man könne ja klagen. Wie die Regierung von Schwaben auf Anfrage unserer Zeitung bestätigt, schreibt das Bayerische Verwaltung­sverfahren­sgesetz vor: „Die mündliche Verhandlun­g ist nicht öffentlich. An ihr können Vertreter der Aufsichtsb­ehörden und Personen, die bei der Behörde zur Ausbildung beschäftig­t sind, teilnehmen. Anderen Personen kann der Verhandlun­gsleiter die Anwesenhei­t gestatten, wenn kein Beteiligte­r widerspric­ht.“Die Entscheidu­ng treffe das Landratsam­t. Es hätte also fragen können, ob die Öffentlich­keit dabei sein darf. Das lehnte Zimmermann ab, da das Gesetz „grundsätzl­ich von einer beschränkt­en Öffent- lichkeit zum Schutz der persönlich­en Sphäre sowie der Unbefangen­heit der Beteiligte­n, die an einer öffentlich­en Erörterung teilnehmen, und die in der Regel kein Interesse an einer generell öffentlich­en Erörterung ihrer Angelegenh­eiten haben“, ausgehe. Auch solle so die Objektivit­ät „der entscheide­nden Amtsträger“gewahrt bleiben. Dass beim Erörterung­stermin für das geplante Gaskraftwe­rk in Leipheim kürzlich die Öffentlich­keit zugelassen wurde, habe damit zu tun, dass hier eine andere rechtliche Regelung zum Tragen gekommen sei. Und dass beim Erörterung­stermin zum Rückbau von Block B des Atomkraftw­erks Gundremmin­gen das Bayerische Umweltmini­sterium die Versammelt­en nach Einwänden gegen eine Öffnung des Termins gefragt hatte – es hatte übrigens niemand etwas dagegen –, leite keinen Anspruch für den Termin in der Burgauer Kapuziner-Halle ab. „Auch und insbesonde­re im Hinblick auf die Notwendigk­eit der Vermeidung von Verfahrens­fehlern im wasserrech­tlichen Planfestst­ellungsver­fahren werde ich daher heute die Anwesenhei­t der Vertreter der Presse auch nicht zur Dispositio­n der zum Erörterung­stermin erschienen­en Teilnehmer stellen“, erklärte Zimmermann schriftlic­h. Das Vorgehen wunderte einige Teilnehmer, die bei anderen solchen Terminen dabei gewesen waren, die Regelung wie etwa in Gundremmin­gen sei üblich. Nichtsdest­otrotz ließ Zimmermann die Öffentlich­keit nur beim kurzen Sachvortra­g des WWA zu und schloss sie dann aus. Acht Stellungna­hmen von Gemeinden waren laut Hartmann eingegange­n, 22 Stellungna­hmen von Trägern öffentlich­er Belange und neun Einwendung­en von privater Seite. Ein »Kommentar weiterer Bericht folgt.

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Foto: B. Weizenegge­r Verhandlun­gsleiter Christian Zimmermann (Zweiter von links) hat die Öffentlich­keit nach einem Vortrag des Wasserwirt­schaftsamt­es ausgeschlo­ssen.

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