Gerechtes Urteil
Zu „VW muss vollen Kaufpreis zurückzahlen“(Seite 1) vom 23. November: Ich finde das Urteil gerecht, denn es war ja kein Verkauf mit einem Mangel am Produkt, sondern vorsätzlicher Betrug, denn wenn das Abgasverhalten korrekt angegeben gewesen wäre, wäre es wohl kaum zum Vertragsabschluss gekommen. Berthold Knaus, Wallerstein