Guenzburger Zeitung

Flug annulliert: Airline muss zahlen

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Wenn eine Airline einen Flug annulliert, muss sie eine Entschädig­ung zahlen. Eine Ausnahme sind außergewöh­nliche Umstände – doch auch nur dann, wenn die Fluggesell­schaft alles in ihrer Macht stehende versucht hat, um den Flug doch noch durchzufüh­ren. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerich­ts Hamburg (Az.: 6 C 113/17), über das die Deutsche Gesellscha­ft für Reiserecht berichtet. In dem verhandelt­en Fall ging es um einen Flug von Hamburg nach London, der gestrichen werden musste – weil bereits der Vorflug am Vorabend von London nach Hamburg wetterbedi­ngt ausfiel.

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