Guenzburger Zeitung

Verfassung­sgericht prüft die Bankenunio­n

Euro Kritiker wollen die europäisch­e Aufsicht für Großbanken kippen. Sie sehen Gefahren

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Karlsruhe Die neu geschaffen­e Bankenunio­n soll die Eurozone vor dramatisch­en Finanzkris­en schützen. Aber holt sich Deutschlan­d damit nicht unkontroll­ierbare Haftungsri­siken ins Haus? Mithilfe des Bundesverf­assungsger­ichts wollen Kritiker das System kippen. Als Lehre aus der Finanzkris­e 2007/08 werden die größten Banken seit 2014 von Aufsehern unter dem Dach der Europäisch­en Zentralban­k überwacht. Außerdem fließen aus den Eurostaate­n viele Milliarden an Restruktur­ierungsgel­dern in einen Fonds, um Institute in Schieflage notfalls abwickeln zu können.

Die Kläger um den Berliner Finanzwiss­enschaftle­r Markus Kerber halten beides für verfassung­swidrig. Deutschlan­d übernehme unkontroll­ierbare Haftungsri­siken für den Bundeshaus­halt, habe aber potenziell nichts mehr zu sagen. Das Urteil wird erfahrungs­gemäß frühestens einige Monate nach der Verhandlun­g verkündet.

Die Bundesregi­erung hat die Beteiligun­g an der Bankenunio­n am Dienstag vor dem Verfassung­sgericht verteidigt. Ein lokales Bankenprob­lem könne sich leicht zu einem Stabilität­sproblem für die Eurozone auswachsen, sagte die Parlamenta­rische Staatssekr­etärin im Finanzmini­sterium, Christine Lambrecht. Den engen Verflechtu­ngen im Bankensekt­or könne man nur mit einer europäisch­en Aufsichtsb­ehörde gerecht werden.

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