Laternen zu hell: Gericht gibt Anwohner recht
Die Gemeinde Feldkirchen-Westerham (Kreis Rosenheim) muss laut einem Urteil zwei Straßenlaternen austauschen oder abdunkeln, die Anwohner vom Schlafen abhalten. Das Verwaltungsgericht München folgte am Mittwoch der Einschätzung eines Gutachtens, das von einer „erheblichen Beeinträchtigung“ausgeht, und verpflichtete die Gemeinde dazu, Licht-Grenzwerte für die psychische Belastung einzuhalten. Die Anwältin der Gemeinde kündigte an, in Berufung zu gehen.