Der Blaudruck als Kulturerbe
Port Louis Blaudruck, eine auch in Deutschland verwendete jahrhundertealte Technik der Textilveredelung, ist zum immateriellen Kulturerbe der Menschheit erklärt worden. Dies entschied der zuständige Ausschuss der UN-Kulturorganisation Unesco am Mittwoch bei einer Sitzung in Port Louis auf Mauritius. Deutschland war zusammen mit Österreich, Ungarn, Tschechien und der Slowakei an der Nominierung beteiligt. „Der Blaudruck ist wahrlich ein verbindendes Handwerk – international wie national“, sagte der Präsident der Kultusministerkonferenz und Kultusminister von Thüringen, Helmut Holter. So hätten sich nicht nur fünf Staaten für diese Nominierung zusammengeschlossen; in Deutschland seien Blaudrucker aus sechs Bundesländern beteiligt gewesen.
Der Blaudruck wird vor allem auf Leinen, Baumwolle und Seide angewandt. Ein farbabweisendes Mittel wird auf den Stoff aufgetragen, sodass an diesen Stellen im Färbebad keine Farbe angenommen wird und weiße Muster entstehen. Heute gibt es der Unesco zufolge nur noch zwölf Betriebe in Deutschland und 15 in anderen europäischen Ländern, die diese Kulturform ausüben.
Über den Blaudruck hinaus hat die Unesco auch die weiteren Kulturformen zum gefährdeten immateriellen Kulturerbe der Menschheit erklärt: die südfranzösische Parfümkunst, das Schattenspiel in Syrien, die Übergangsriten der Massai-Jungen und -Männer in Kenia, eine traditionelle meteorologische und astronomische Praxis aus Pakistan, ein Gruppentanz aus Aserbaidschan, die Kenntnisse und Fähigkeiten der Wasserkontrolleure in Algerien, eine rituelle Praxis aus Kambodscha sowie ein HandpuppenTheater aus Ägypten.