Teil der evangelischen Kirchensteuer abgeschafft
Die evangelische Kirche in Bayern hat nach 14 Jahren das besondere Kirchgeld als speziellen Teil der Kirchensteuer wieder abgeschafft. Die Landessynode beschloss bei ihrer Herbstversammlung eine entsprechende Änderung. Das entlastet Ehepaare, die gemeinsam eine Steuererklärung abgeben und bei denen der Hauptverdiener nicht Mitglied der evangelischen Kirche ist. Der Hauptverdiener wird nun nicht mehr für seinen Ehepartner von den Kirchensteuerämtern zur Kasse gebeten.