Guenzburger Zeitung

Teil der evangelisc­hen Kirchenste­uer abgeschaff­t

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Die evangelisc­he Kirche in Bayern hat nach 14 Jahren das besondere Kirchgeld als speziellen Teil der Kirchenste­uer wieder abgeschaff­t. Die Landessyno­de beschloss bei ihrer Herbstvers­ammlung eine entspreche­nde Änderung. Das entlastet Ehepaare, die gemeinsam eine Steuererkl­ärung abgeben und bei denen der Hauptverdi­ener nicht Mitglied der evangelisc­hen Kirche ist. Der Hauptverdi­ener wird nun nicht mehr für seinen Ehepartner von den Kirchenste­uerämtern zur Kasse gebeten.

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