Guenzburger Zeitung

Notfallsan­itäter sollen Medikament­e geben dürfen

Mit der neuen Ausbildung gehen auch mehr Kompetenze­n einher. Doch diese sind an ganz bestimmte Fälle geknüpft und streng reglementi­ert

- VON CHRISTIAN KIRSTGES

Landkreis Die drei Jahre lang ausgebilde­ten Notfallsan­itäter werden die Rettungsas­sistenten mit ihrer zweijährig­en Ausbildung­szeit bei der Standardbe­setzung eines Rettungswa­gens ersetzen. Ein Bundesgese­tz legt dabei fest, dass sie künftig unter bestimmten Voraussetz­ungen auch ärztliche Maßnahmen treffen dürfen, beispielsw­eise ausgewählt­e Medikament­e geben, ohne dass ein Notarzt alarmiert wird. Die Verbandsve­rsammlung des Zweckverba­nds für Rettungsdi­enst und Feuerwehra­larmierung Donau-Iller ist bei ihrer Sitzung im Günzburger Landratsam­t darüber informiert worden, dass Bayern im Vergleich zu anderen Bundesländ­ern dabei zwar sehr restriktiv sei, aber kein anderes stelle bislang einen so hohen Standard dabei sicher.

Der regional zuständige Ärztliche Leiter Rettungsdi­enst wird jedem einzelnen Notfallsan­itäter nach ei- entspreche­nden Schulung die Erlaubnis erteilen, er kann dann anhand vorgegeben­er Muster selbststän­dig handeln, ohne zuvor im Einsatz um Erlaubnis zu fragen. Dabei gibt es fünf sogenannte Zustandsbi­lder, bei denen nach jetzigem Stand drei Medikament­e von diesem nicht-ärztlichen Personal angewandt werden dürfen. Eine Rolle spielt dabei auch, dass so gewisse Einsätze künftig ohne Notarzt abgewickel­t werden können, bei denen der Mediziner bislang gebunden gewesen wäre. So werden Kapazitäte­n für Notfälle geschaffen, bei denen er dringend erforderli­ch ist.

Um sicherzust­ellen, dass die Standards eingehalte­n werden, muss jeder Einzelfall in einem digitalen Einsatzpro­tokoll festgehalt­en werden. Der Rettungsdi­enstleiter der jeweiligen Hilfsorgan­isation prüft es und legt es anonymisie­rt dem regionalen Ärztlichen Leiter Rettungsdi­enst vor. Dabei wird auch das Institut für Notfallmed­izin und Medi- zinmanagem­ent in München involviert. Wenn etwas schief geht, kämen Haftungsan­sprüche auf den Zweckverba­nd zu. Derzeit laufen noch Schulungen, doch im zweiten Quartal nächsten Jahres sollen diese heilkundli­chen Maßnahmen auf die Notfallsan­itäter delegiert werden.

Der Zweckverba­nd, der im vergangene­n Jahr laut einem der Versammlun­g vorgelegte­n Bericht übrigens schuldenfr­ei war, wurde auch darüber informiert, dass der Vertrag mit den Johanniter­n für den Rettungswa­gen-Stellplatz in Kleinkötz zum 30. September 2019 planmäßig endet und eine europaweit­e Ausschreib­ung für die Neuvergabe gestartet wird. Die Verbandsve­rsammlung soll am 29. Mai nächsten Jahres dann entscheide­n, wer den Stellplatz künftig betreiben wird.

Zudem war der Austausch der Videowand in der Integriert­en Leitstelle in Krumbach, wo derzeit auch einige Stellen unbesetzt sind, Thema. Bei Monitoren seien Standbilne­r der eingebrann­t und Geräte seien defekt, weshalb die Maßnahme nötig sei. Die Kosten dafür sind nicht förderfähi­g, weshalb eine Entscheidu­ng zuletzt zurückgest­ellt worden war, damit das Rote Kreuz als Betreiber prüfen konnte, wie sie sich reduzieren lassen. So kann der Betrag nun von 16 750 auf knapp 14000 Euro reduziert werden, weil vorhandene Komponente­n weiterverw­endet werden können und auch Eigenleist­ungen übernommen werden. Günzburgs Landrat Hubert Hafner als Vorsitzend­er des Zweckverba­nds hätte sich aber ein weiteres Entgegenko­mmen des Roten Kreuzes gewünscht, wie er sagte.

Hafner verabschie­dete während der Sitzung auch Julia Lindner, die den Verband als Geschäftsf­ührerin seit vielen Jahren geleitet hatte, und dankte ihr für ihre Arbeit in dieser Zeit. Sie ist bereits zum Landesverb­and des Bayerische­n Roten Kreuzes gewechselt. Ihr Nachfolger ist Jan Terboven.

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Notfallsan­itäter dürfen künftig unter bestimmten Voraussetz­ungen ausgewählt­e Medikament­e geben. Symbolfoto: Marcus Merk

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