Augsburg
Die einen lieben ihre Katze oder ihren Mops. Andere sind vernarrt in Wellensittiche oder Leguane. Geht es um tierische Weggefährten, sind Millionen Bundesbürger ganz vorn mit dabei. Etwa 40 Prozent aller Haushalte in Deutschland leben mit Haustieren. Solange sie ihre Lieblinge in den eigenen vier Wänden halten, hat kaum jemand ein Wörtchen mitzureden. Im Mietverhältnis sieht das anders aus, wie Stefan Bentrop berichtet, Jurist beim Deutschen Mieterbund. Mit genervten Nachbarn und dem Vermieter gibt es häufig tierisch Zoff um die Frage: Was ist erlaubt?
Grundsätzlich können Mieter darauf bauen, dass sie Kleintiere immer halten dürfen – ganz gleich, was im Mietvertrag steht. Grundlage dafür sind höchstrichterliche Urteile des Bundesgerichtshofs. Als Kleintiere zählen beispielsweise Goldhamster, Schildkröten, Meerschweinchen oder Zierfische. „Man geht davon aus, dass diese Tiere weder Schäden in der Mietwohnung verursachen noch Mitbewohner im Haus belästigen“, erläutert Bentrop. Wer sie artgerecht hält und nicht frei laufen lässt, braucht nicht das Okay des Vermieters einholen. Gleiches gilt für ungiftige Schlangen.
Gestritten wird immer wieder darüber, wie groß ein Kleintier eigent-