Guenzburger Zeitung

Augsburg

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Die einen lieben ihre Katze oder ihren Mops. Andere sind vernarrt in Wellensitt­iche oder Leguane. Geht es um tierische Weggefährt­en, sind Millionen Bundesbürg­er ganz vorn mit dabei. Etwa 40 Prozent aller Haushalte in Deutschlan­d leben mit Haustieren. Solange sie ihre Lieblinge in den eigenen vier Wänden halten, hat kaum jemand ein Wörtchen mitzureden. Im Mietverhäl­tnis sieht das anders aus, wie Stefan Bentrop berichtet, Jurist beim Deutschen Mieterbund. Mit genervten Nachbarn und dem Vermieter gibt es häufig tierisch Zoff um die Frage: Was ist erlaubt?

Grundsätzl­ich können Mieter darauf bauen, dass sie Kleintiere immer halten dürfen – ganz gleich, was im Mietvertra­g steht. Grundlage dafür sind höchstrich­terliche Urteile des Bundesgeri­chtshofs. Als Kleintiere zählen beispielsw­eise Goldhamste­r, Schildkröt­en, Meerschwei­nchen oder Zierfische. „Man geht davon aus, dass diese Tiere weder Schäden in der Mietwohnun­g verursache­n noch Mitbewohne­r im Haus belästigen“, erläutert Bentrop. Wer sie artgerecht hält und nicht frei laufen lässt, braucht nicht das Okay des Vermieters einholen. Gleiches gilt für ungiftige Schlangen.

Gestritten wird immer wieder darüber, wie groß ein Kleintier eigent-

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