Bei triftigen Gründen ist eine Kündigung möglich
Mieter anfällt. Oder der Bearded Collie aus dem zweiten Stock sich täglich mehrere Stunden die Seele aus dem Leib bellt, weil er allein zu Hause ist. Ein anderer Grund: Eine Katze löst allergische Reaktionen bei Mitbewohnern im Haus aus.
Stirbt das geliebte Haustier, das der Vermieter einmal genehmigt hatte, muss der Mieter nicht grundsätzlich noch einmal um Zustimmung bitten, wenn er sich einen Nachfolger zulegen will. Ein neuer Hund in vergleichbarer Größe ist nicht genehmigungspflichtig. Aber: War das Okay auf ein konkretes Tier beschränkt, muss der Mieter erneut um Erlaubnis fragen.