Guenzburger Zeitung

Bei triftigen Gründen ist eine Kündigung möglich

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Mieter anfällt. Oder der Bearded Collie aus dem zweiten Stock sich täglich mehrere Stunden die Seele aus dem Leib bellt, weil er allein zu Hause ist. Ein anderer Grund: Eine Katze löst allergisch­e Reaktionen bei Mitbewohne­rn im Haus aus.

Stirbt das geliebte Haustier, das der Vermieter einmal genehmigt hatte, muss der Mieter nicht grundsätzl­ich noch einmal um Zustimmung bitten, wenn er sich einen Nachfolger zulegen will. Ein neuer Hund in vergleichb­arer Größe ist nicht genehmigun­gspflichti­g. Aber: War das Okay auf ein konkretes Tier beschränkt, muss der Mieter erneut um Erlaubnis fragen.

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