Guenzburger Zeitung

Ansbach/München

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Die Präimplant­ationsdiag­nostik (PID) in Bayern bleibt stark reguliert. Ein Münchner Labor scheiterte vor dem Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­of in Ansbach mit seiner Forderung, befruchtet­e Eizellen in bestimmten Fällen auch ohne Zustimmung der zuständige­n Ethikkommi­ssion untersuche­n zu dürfen. Das Gericht gab das Urteil am Montag bekannt. „Wegen grundsätzl­icher Bedeutung“des Falles wurde aber die Revision zum Bundesverw­altungsger­icht in Leipzig zugelassen – damit die Gerichte sich auch in anderen Bundesländ­ern daran orientiere­n können.

Das Labor Synlab hatte die Klage damit begründet, dass die sogenannte­n Trophektod­ermbiopsie­n, um

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