Ansbach/München
Die Präimplantationsdiagnostik (PID) in Bayern bleibt stark reguliert. Ein Münchner Labor scheiterte vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in Ansbach mit seiner Forderung, befruchtete Eizellen in bestimmten Fällen auch ohne Zustimmung der zuständigen Ethikkommission untersuchen zu dürfen. Das Gericht gab das Urteil am Montag bekannt. „Wegen grundsätzlicher Bedeutung“des Falles wurde aber die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen – damit die Gerichte sich auch in anderen Bundesländern daran orientieren können.
Das Labor Synlab hatte die Klage damit begründet, dass die sogenannten Trophektodermbiopsien, um