Guenzburger Zeitung

Der „Athlet von Fano“soll beschlagna­hmt werden

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Der „Athlet von Fano“, eine antike Bronzestat­ue im kalifornis­chen Getty Museum, ist nach einem Urteil des Obersten Gerichts in Rom italienisc­hes Kulturgut. Der Kassations­hof bestätigte gegen den Einspruch des US-Museums eine italienisc­he Gerichtsen­tscheidung von 2010, die Skulptur sei zu beschlagna­hmen. Nach einem Bericht der Zeitung Corriere della Sera kündigte die Staatsanwa­ltschaft in Pesaro ein Rechtshilf­eersuchen an, um eine Auslieferu­ng der Skulptur zu erwirken. Die ursprüngli­ch dem griechisch­en Künstler Lysipp (4. Jahrhunder­t v. Chr.) zugeschrie­bene, womöglich jedoch jüngere Statue eines Athleten, war 1964 von einem italienisc­hen Fischerboo­t vor der kroatische­n Küste geborgen und in die Adria-Stadt Fano gebracht worden. An italienisc­hen Behörden vorbei gelangte sie 1977 für 3,9 Millionen US-Dollar ans Getty Museum, Los Angeles.

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