An die Vorgabe gebunden
Zu „Tierisch viel Ärger?“(Geld & Leben) vom 4. Dezember:
Der Artikel erklärt zwar gut, worauf es für Mieter und Vermieter beim Thema Haustierhaltung ankommt. Allerdings erweckt er auch leider den Eindruck, dass allein der Vermieter darüber entscheiden kann, ob der Mieter einen Hund oder eine Katze halten darf, was jedoch nicht zwingend der Fall ist.
Denn es kann bei Immobilien mit mehreren Wohneinheiten auch noch eine Gemeinschaftsordnung geben – und wenn darin festlegt ist, dass generell keine Haustiere wie Hunde oder Katzen gehalten werden dürfen, dann kann sich auch der einzelne Eigentümer bzw. Vermieter nicht darüber hinwegsetzen, sondern ist an diese Vorgabe gebunden. Sogar dann, wenn er seine Wohnung selbst bewohnt, da er sie unter diesen Bedingungen erworben hat. Das ist ein ganz wichtiger Aspekt, der in dem Artikel leider unerwähnt bleibt.
Franz Kapeller, Dasing