Guenzburger Zeitung

An die Vorgabe gebunden

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Zu „Tierisch viel Ärger?“(Geld & Leben) vom 4. Dezember:

Der Artikel erklärt zwar gut, worauf es für Mieter und Vermieter beim Thema Haustierha­ltung ankommt. Allerdings erweckt er auch leider den Eindruck, dass allein der Vermieter darüber entscheide­n kann, ob der Mieter einen Hund oder eine Katze halten darf, was jedoch nicht zwingend der Fall ist.

Denn es kann bei Immobilien mit mehreren Wohneinhei­ten auch noch eine Gemeinscha­ftsordnung geben – und wenn darin festlegt ist, dass generell keine Haustiere wie Hunde oder Katzen gehalten werden dürfen, dann kann sich auch der einzelne Eigentümer bzw. Vermieter nicht darüber hinwegsetz­en, sondern ist an diese Vorgabe gebunden. Sogar dann, wenn er seine Wohnung selbst bewohnt, da er sie unter diesen Bedingunge­n erworben hat. Das ist ein ganz wichtiger Aspekt, der in dem Artikel leider unerwähnt bleibt.

Franz Kapeller, Dasing

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