Haftbefehl gegen Reichsbürger
Prozess Der vorbestrafte Angeklagte hatte beleidigende Briefe geschrieben. Vor Gericht ist er jetzt nicht erschienen
Landkreis Außer Spesen (fast) nichts gewesen. Wieder einmal war ein sogenannter Reichsbürger nicht vor Gericht erschienen. Richter Walter Henle hatte zwar schon mit der Möglichkeit gerechnet, dass der Angeklagte zur Verhandlung am Donnerstagvormittag nicht erscheinen werde, musste aber dennoch das gesamte Sicherheitsprogramm in Anspruch nehmen. Das bedeutete ein großes Polizeiaufgebot im Amtsgericht.
Immerhin ist der Angeklagte nicht nur einschlägig vorbestraft, es ist auch polizeibekannt, dass er im Besitz von Waffen ist. In Günzburg sollte er sich für seine Beleidigungen verantworten. Der 66-Jährige hatte im Mai als Antwort auf einen Steuerbescheid zwei Schreiben an das Hauptzollamt Augsburg gesandt, in denen er die Beamten der Dummheit bezichtigte und sie als „medial verblödete, indoktrinierte, besserwissende Schlafschafe“bezeichnete. Einen Monat später schickte er der Rechtsbehelfsstelle des Hauptzollamtes eine E-Mail, in der er die Adressaten als dumm und als Verbrecher beschimpfte.
Gegen den Mann liegt bereits ein in Memmingen ergangenes rechtskräftiges Urteil mit Haftstrafe ohne Bewährung vor. Die Vertretung der Staatsanwaltschaft erkundigte sich beim Gericht in Memmingen und brachte in Erfahrung, dass der Angeklagte vor einem Monat auch dort nicht freiwillig erschienen war und von der Polizei vorgeführt werden musste. Die Möglichkeit, den Delinquenten sofort von der Polizei abholen zu lassen, schloss der Richter aus, da durch die einschlägigen Vorstrafen eine Verurteilung von über einem Jahr Haft möglich sein kann. In einem solchen Fall muss dem Angeklagten aber ein Verteidiger beigestellt werden.
Noch im Gerichtssaal bestellte Walter Henle einen Strafverteidiger als Pflichtverteidiger. In Übereinstimmung mit der Staatsanwaltschaft schlug Walter Henle vor, gegen den Angeklagten einen Haftbefehl zu erlassen, sodass er von Polizeibeamten in Gewahrsam genommen und in die Justizvollzugsanstalt verbracht werden kann. Dass das bedeuten kann, der Angeklagte werde Weihnachten im Gefängnis verbringen, rührte Anklage und Gericht wenig. Wichtiger war sicherzustellen, dass er von der JVA zum neu angesetzten Gerichtstermin am Günzburger Amtsgericht vorgeführt werden kann. Die einbestellten Zeugen wurden wieder nach Hause geschickt mit der Ankündigung, zur neu terminierten Hauptversammlung wieder geladen zu werden.
Nach 15 Minuten wurde der Fall auf Eis gelegt, den Sicherheitsleuten wurde Entwarnung gegeben und Richter Walter Henle nutzte das entstandene Zeitfenster für eine Fragerunde mit den Schülern einer Ichenhauser zehnten Klasse, die zufällig diesen Tag für einen Besuch im Amtsgericht gewählt hatten.