Friedhofskosten werden nicht voll gedeckt
Grabnutzung Der Gemeinderat Bibertal erhöht die Bestattungsgebühren nur moderat
Bibertal Die Gemeinde Bibertal wird auch weiterhin die Gebühren im Friedhofs- und Bestattungswesen bürgerfreundlich und damit zu einem großen Teil eben nicht kostendeckend gestalten. Schon nach der letzten, im Jahr 2014 durchgeführten Kalkulation wurde beschlossen bei den Grabnutzungsgebühren nur zu 50 Prozent kostendeckend zu arbeiten. Das bleibt auch so, lediglich ein Rat stimmte dagegen.
Die Jahresgebühr für ein Familiengrab erhöht sich sehr moderat von 87 Euro auf 89 Euro. Für eine 100-prozentige Kostendeckung müsste die Gebühr 178 Euro betragen. Das Einzelgrab kostet künftig 45,50 Euro pro Jahr (bisher 44,50 Euro). Eine Urnennische in einer Stele wird mit 49 Euro (47,50 Euro) berechnet, ein kleines Urnenerdgrab mit 27 Euro (26 Euro) und ein Anteil im Memoriengrab mit sogar günstigeren 47,50 Euro (50 Euro). Einen Sonderweg geht Bibertal bei der Benutzung der Leichenhalle. Je Todesfall kostet es 100 Euro. „Wer diese traditionelle Bestattungsform wählt, soll nicht alle Kosten auferlegt bekommen“, sagte Bürgermeister Oliver Preußner. Wollte man Kostendeckung erreichen, müssten 888 Euro festgesetzt werden. Der kalkulierte Gebührensatz greift bei Gebühren für die Berechtigungsscheine der Handwerker, die an den Gräbern tätig sind. 47 Euro (45 Euro) beträgt die Jahreserlaubnis, wie bisher 14 Euro die einmalige Erlaubnis. Neu in der Gebührensatzung sind 36 Euro für das Auflösen einer Stelennische, auch hier zu 100-Prozent kostendeckend.
Im nächsten Tagesordnungspunkt ging es um eine Einbeziehungssatzung, mit der ein Grundstück am Osterbach in Silheim vom Außenbereich in den Ortsbereich miteinbezogen werden soll. Auf dem langen Flurstück waren drei Doppelhäuser geplant worden. Zwei wurden genehmigt und sind schon im Bau. Dem dritten versagte das Landratsamt seine Zustimmung, Bibertal hatte zugestimmt. Mit der neuen Satzung, die mit den Gegenstimmen des Dritten Bürgermeister Hubert Wolf und des Gemeinderats Fritz Deutschenbaur beschlossen wurde, ist nun auch auf den letzten 628 Quadratmetern des Grundstücks Baurecht geschaffen worden. Strenge Vorgaben mussten eingehalten werden, die Erwin Zint vom beauftragten Büro Zint und Häußler aus Neu-Ulm ausführlich erklärte.
Demnach wird schräg gegenüber am Osterbach auf 91 Meter Länge Erde abgetragen, um einen Ausgleich für das durch das neue Haus verloren gehende Überschwemden mungsgebiet zu schaffen. Als ökologische Ausgleichsmaßnahme für den Neubau werden an der Ortsausfahrt von Kissendorf nach Raunertshofen drei Birnbäume, eine Blumenwiese und eine Trauerweide gepflanzt. Irgendwie zu spät erscheint den Gemeinderäten der Einwand des Denkmalschutzes. Wegen der Nähe zum markanten Fachwerkbau mit einem Satteldach aus dem 17. Jahrhundert wird vom bayerischen Landesamt für Denkmalpflege die für das Doppelhaus vorgesehene Bauweise mit Flachdach „im Hinblick auf das dörflich geprägte Ortsbild als Fremdkörper und städtebauliche Fehlentwicklung angesehen“. Dabei haben zwei der drei Doppelhäuser das Genehmigungsverfahren auf Anhieb durchlaufen und sind schon im Bau, das noch fehlende Dritte ist vom Fachwerkhaus am weitesten entfernt.
Am Ende wogen die Bibertaler Gemeinderäte die Argumente der Behörden ab und beschlossen die Satzung.