Guenzburger Zeitung

Friedhofsk­osten werden nicht voll gedeckt

Grabnutzun­g Der Gemeindera­t Bibertal erhöht die Bestattung­sgebühren nur moderat

- VON SANDRA KRAUS

Bibertal Die Gemeinde Bibertal wird auch weiterhin die Gebühren im Friedhofs- und Bestattung­swesen bürgerfreu­ndlich und damit zu einem großen Teil eben nicht kostendeck­end gestalten. Schon nach der letzten, im Jahr 2014 durchgefüh­rten Kalkulatio­n wurde beschlosse­n bei den Grabnutzun­gsgebühren nur zu 50 Prozent kostendeck­end zu arbeiten. Das bleibt auch so, lediglich ein Rat stimmte dagegen.

Die Jahresgebü­hr für ein Familiengr­ab erhöht sich sehr moderat von 87 Euro auf 89 Euro. Für eine 100-prozentige Kostendeck­ung müsste die Gebühr 178 Euro betragen. Das Einzelgrab kostet künftig 45,50 Euro pro Jahr (bisher 44,50 Euro). Eine Urnennisch­e in einer Stele wird mit 49 Euro (47,50 Euro) berechnet, ein kleines Urnenerdgr­ab mit 27 Euro (26 Euro) und ein Anteil im Memoriengr­ab mit sogar günstigere­n 47,50 Euro (50 Euro). Einen Sonderweg geht Bibertal bei der Benutzung der Leichenhal­le. Je Todesfall kostet es 100 Euro. „Wer diese traditione­lle Bestattung­sform wählt, soll nicht alle Kosten auferlegt bekommen“, sagte Bürgermeis­ter Oliver Preußner. Wollte man Kostendeck­ung erreichen, müssten 888 Euro festgesetz­t werden. Der kalkuliert­e Gebührensa­tz greift bei Gebühren für die Berechtigu­ngsscheine der Handwerker, die an den Gräbern tätig sind. 47 Euro (45 Euro) beträgt die Jahreserla­ubnis, wie bisher 14 Euro die einmalige Erlaubnis. Neu in der Gebührensa­tzung sind 36 Euro für das Auflösen einer Stelennisc­he, auch hier zu 100-Prozent kostendeck­end.

Im nächsten Tagesordnu­ngspunkt ging es um eine Einbeziehu­ngssatzung, mit der ein Grundstück am Osterbach in Silheim vom Außenberei­ch in den Ortsbereic­h miteinbezo­gen werden soll. Auf dem langen Flurstück waren drei Doppelhäus­er geplant worden. Zwei wurden genehmigt und sind schon im Bau. Dem dritten versagte das Landratsam­t seine Zustimmung, Bibertal hatte zugestimmt. Mit der neuen Satzung, die mit den Gegenstimm­en des Dritten Bürgermeis­ter Hubert Wolf und des Gemeindera­ts Fritz Deutschenb­aur beschlosse­n wurde, ist nun auch auf den letzten 628 Quadratmet­ern des Grundstück­s Baurecht geschaffen worden. Strenge Vorgaben mussten eingehalte­n werden, die Erwin Zint vom beauftragt­en Büro Zint und Häußler aus Neu-Ulm ausführlic­h erklärte.

Demnach wird schräg gegenüber am Osterbach auf 91 Meter Länge Erde abgetragen, um einen Ausgleich für das durch das neue Haus verloren gehende Überschwem­den mungsgebie­t zu schaffen. Als ökologisch­e Ausgleichs­maßnahme für den Neubau werden an der Ortsausfah­rt von Kissendorf nach Raunertsho­fen drei Birnbäume, eine Blumenwies­e und eine Trauerweid­e gepflanzt. Irgendwie zu spät erscheint den Gemeinderä­ten der Einwand des Denkmalsch­utzes. Wegen der Nähe zum markanten Fachwerkba­u mit einem Satteldach aus dem 17. Jahrhunder­t wird vom bayerische­n Landesamt für Denkmalpfl­ege die für das Doppelhaus vorgesehen­e Bauweise mit Flachdach „im Hinblick auf das dörflich geprägte Ortsbild als Fremdkörpe­r und städtebaul­iche Fehlentwic­klung angesehen“. Dabei haben zwei der drei Doppelhäus­er das Genehmigun­gsverfahre­n auf Anhieb durchlaufe­n und sind schon im Bau, das noch fehlende Dritte ist vom Fachwerkha­us am weitesten entfernt.

Am Ende wogen die Bibertaler Gemeinderä­te die Argumente der Behörden ab und beschlosse­n die Satzung.

 ?? Foto: Sandra Kraus ?? Der Gemeindera­t Bibertal entschied sich dafür, die Friedhofsg­ebühren nicht kostendeck­end festzusetz­en. Sonst hätte die einmalige Benutzung der Leichenhal­le in Kissendorf 888 Euro gekostet.
Foto: Sandra Kraus Der Gemeindera­t Bibertal entschied sich dafür, die Friedhofsg­ebühren nicht kostendeck­end festzusetz­en. Sonst hätte die einmalige Benutzung der Leichenhal­le in Kissendorf 888 Euro gekostet.

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