Guenzburger Zeitung

Nicht überall reicht der Platz Bauausschu­ss

Welche Wohnbaupro­jekte in Günzburg als Nächstes anstehen – und wo die Planer Abstriche machen mussten

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Insgesamt sechs Reihenhäus­er mit Tiefgarage wollte ein Investor in der Sternberge­r Straße 7 und 9 bauen, 30 Meter lang sollte der Baukörper auf den (derzeit schon bebauten) Grundstück­en werden. Zu viel, befanden Stadtverwa­ltung und Bauausschu­ss einhellig. In die Umgebung mit den bestehende­n, deutlich kleineren Siedlungsh­äusern passe ein so wuchtiger Bau nicht rein. Bereits im Vorfeld der Sitzung hatte die Verwaltung mit der Bauherrin gesprochen – nun sollen es statt der sechs Reihenhäus­er zwei Doppelhäus­er werden, für die um einen Vorbeschei­d gebeten wurde. „Aus zwei mach vier, das ist hier der richtige Weg“, lobte CSUStadtra­t Günter Treutlein das Vorhaben, das sei eine verträglic­he bauliche Verdichtun­g für das Gebiet. „Eine Fortentwic­klung des Wohngebiet­s ist wichtig“, sagte auch SPD-Stadtrat Siegfried Ranz. Doch die ursprüngli­che Planung passe einfach nicht dazu. Für die Variante mit zwei Doppelhäus­ern stimmten am Ende alle Ausschussm­itglieder.

Keine einfache Ausgangsla­ge hat der Bauwerber, der in der Leinheimer St. BlasiusStr­aße vier Wohngebäud­e bauen will – die entspreche­nden Grundstück­e liegen nämlich an einem Hang. Erschlosse­n werden sollen die vier Häuser über eine 80 Meter lange Privatstra­ße. Ein Anwohner habe sich bereits in einem Schreiben an die Stadt gewandt, berichtete Oberbürger­meister Gerhard Jauernig dem Bauausschu­ss: Er befürchtet, dass unterirdis­che Quellen auf dem Gelände Probleme machen, die unter anderem bei ihm im Keller zu einem Wassereinb­ruch führen könnten. Stadtbaume­ister Georg Dietze machte aber klar, dass die Wasserverh­ältnisse bei der Baugenehmi­gung nicht zu berücksich­tigen seien. „Das spielt ins Privatrech­t rein.“Es sei Aufgabe des Bauwerbers, sich darum zu kümmern, „das ist der normale Weg“. Gegen das Bauvorhabe­n an sich hatten die Stadträte keine Einwände. Angelika Fischer (GBL) regte an, den Bauherrn auf die Pflicht hinzuweise­n, einen Anteil an barrierefr­eien Wohnungen mit einzuplane­n.

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