Vermieter muss das Treppenhaus putzen
Die Reinigung des Treppenhauses ist eigentlich Aufgabe des Vermieters. Darauf macht der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (VDW Bayern) aufmerksam. Vermieter können aber ein Unternehmen mit der Reinigung beauftragen und die Kosten auf die Mieter umlegen. Das muss im Mietvertrag oder der Hausordnung, auf die der Mietvertrag verweist, geregelt sein. Festgelegt werden kann auch, dass die Bewohner das Treppenhaus reinigen.