Guenzburger Zeitung

Vermieter muss das Treppenhau­s putzen

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Die Reinigung des Treppenhau­ses ist eigentlich Aufgabe des Vermieters. Darauf macht der Verband bayerische­r Wohnungsun­ternehmen (VDW Bayern) aufmerksam. Vermieter können aber ein Unternehme­n mit der Reinigung beauftrage­n und die Kosten auf die Mieter umlegen. Das muss im Mietvertra­g oder der Hausordnun­g, auf die der Mietvertra­g verweist, geregelt sein. Festgelegt werden kann auch, dass die Bewohner das Treppenhau­s reinigen.

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