Mann gerät mit fast vier Promille in Polizeikontrolle
Mit fast vier Promille ist ein 60-Jähriger in Unterfranken hinterm Steuer gesessen. Der Mann fiel einer Polizeistreife auf, als er in Oberthulba (Landkreis Bad Kissingen) ohne Licht von einem Supermarkt-parkplatz fuhr. Bei der Atemalkoholkontrolle stellten die Polizisten 3,94 Promille fest. Die Beamten führten zudem eine Blutentnahme durch und zogen den Autoschlüssel des Betrunkenen ein. Den Führerschein des Mannes konnten die Polizisten nicht sicherstellen, da er diesen vor einiger Zeit als verloren gemeldet hatte. Im Verkehr wird in Deutschland eine Blutalkoholkonzentration ab 0,5 Promille unter Strafe gestellt. Je nach körperlicher Verfassung entsprechen 0,33 Liter Bier oder 0,2 Liter Wein 0,2 Promille. Memmingen Sie wollten keine Leibeigenen mehr sein. Sie forderten, dass Strafen ausschließlich von einem unabhängigen Gericht verhängt werden. Und sie wollten das Recht haben, ihren Pfarrer wählen und absetzen zu dürfen. Im März 1525 verabschieden schwäbische Bauernvertreter in der Memminger Kramerzunft zwölf Artikel mit ihren Forderungen. „Obwohl die Ideen damals blutig und brutal niedergemetzelt wurden, haben sie weitergelebt“, sagt Herbert Müller, Vorsitzender des Kuratoriums „Memminger Freiheitspreis 1525“.
Die zwölf Bauernartikel aus Memmingen gelten für viele Historiker
Die Bauern kamen lange vor der Französischen Revolution
als Vorreiter der heutigen Menschen- und Freiheitsrechte, denen immer am 10. Dezember gedacht wird. 1948 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen an ebendiesem 10. Dezember die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte beschlossen.
„Die Bauernartikel waren die erste Niederschrift – lange vor der Französischen Revolution und der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung –, die Menschenwürde mit Freiheitsrechten verbunden hat“, sagt der Kuratoriumsvorsitzende. Er betont, dass die Bauern keinesfalls zu Gewalt, sondern zum Dialog aufriefen. „Geplante Dialogforen