30er-Zone in Baugebieten soll Verkehr bremsen
In Münsterhausen sind noch weitere Straßen davon betroffen
Münsterhausen Meist wird eine Temporeduzierung zur üblichen Regelung von 50 Stundenkilometer in geschlossenen Ortschaften, in Baugebieten oder besonders gefährlichen Stellen angeordnet. Dem kam jetzt auch der Münsterhauser Marktgemeinderat in seiner jüngsten Sitzung nach. Vorausgegangen war eine gemeinsame Verkehrsschau der Verwaltung mit dem zuständigen Vertreter der Polizeiinspektion Krumbach.
Anlieger hatten sich beschwert, dass in den Bereichen viel zu schnell gefahren wird und sich ein Gefahrenpotenzial ergäbe. Schon aus diesem Grund und nach Meinung der Experten sind die Straßen in den betreffenden zwei Räte mit der Empfehlung nach der Verkehrsschau, das eingeschränkte Halteverbot auf der Westseite der Steigstraße aufzuheben. Es stammt aus der verkehrsrechtlichen Anordnung vom Dezember 1980 und dürfte zumindest teilweise auf die Zeit des Gaststättenbetriebes „Gasthaus Steig“zurückzuführen sein, was heute keine Grundlage mehr hat. Laut Bürgermeister Robert Hartinger handelt es sich um eine „probeweise Aufhebung“. Endgültig aufgehoben werden kann das Verbot erst, wenn sich nach einer gewissen Beobachtungszeit (mindestens ein halbes Jahr) kein Bedarf mehr oder nur ein Teilbedarf ergibt.
● Wasserabgabesatzung Einstimmig genehmigt wurde die Wasserabgabeund Entwässerungssatzung. Damit können folgende ab 1. Januar 2019 geltende und bereits beschlossene Neuerungen in Kraft treten: Wassergebühr 1,52 Euro, bei Verwendung eines Bauwasserzählers oder eines sonstigen beweglichen Wasserzählers entnommenen Wassers 1,52 Euro und Einleitungsgebühr für das Schmutzwasser 2,95 Euro jeweils pro Kubikmeter sowie Abwasser für das Niederschlagswasser 0,14 Euro pro Quadratmeter abflusswirksame Fläche jährlich.
● Kindertagesstätte Mirco Cavar, Pfarrer von St. Peter und Paul, beantragte wie in den Vorjahren die Einstellung einer zusätzlichen Hilfskraft (Vorpraktikantin) in der Kindertagesstätte St. Josef. Den Antrag einschließlich der Übernahme der Kosten in Höhe von circa 9400 Euro jährlich bewilligten die Räte ohne Gegenstimme.
● Rechtlerwälder Noch keine gene- relle Lösung zum Thema „Führung der Waldkasse“gibt es laut Bürgermeister Hartinger. Das Landratsamt hatte gefordert, dass bis Jahresende die finanzielle Abwicklung der Nutzungserlöse aus den Rechtlerwäldern aus den Gemeindefinanzen ausgegliedert wird. Auf Antrag der Rechtlergemeinschaften im Bereich des Marktes Münsterhausen soll dies um ein halbes Jahr verlängert werden.
In einer Infoveranstaltung für die Waldpfleger, Kassierer und weitere Berechtigte am 6. Februar 2019 soll mit Referenten des Bayerischen Bauernverbandes und des Landratsamtes diskutiert werden. „Von uns aus könnte alles so bleiben, wie es ist, aber das Landratsamt sieht das anders“, so Hartinger.
● Förderrichtlinien für Vereine Bürgermeisterstellvertreter Erwin Haider stellte die von den Vereinsvorsitzenden und den Mitgliedern des Kultur-, Sozial- und Sportausschusses überarbeiteten Förderrichtlinien für Vereine vor und erläuterte die einzelnen Punkte. Das Gremium stimmte den Richtlinien zur Vereinsförderung in der neuesten Fassung zu.
● Ortsumfahrung Für die Ortsumfahrung seien inzwischen die Aufträge für zwei Brückenbauwerke vergeben worden, berichtete Hartinger. Außerdem teilte er mit, dass derzeit geprüft wird, ob für den Lärmschutz ein geräuscharmer Asphalt für die Strecke, außer Einmündungen und Kreisverkehr, verwendet wird. Dies sei kein „Flüsterasphalt“, doch aufgrund der gemachten Erfahrungen trage der Belag wesentlich zur Lärmminderung bei.