Guenzburger Zeitung

Gemeindera­t entscheide­t sich für die große Lösung

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Baugebiete­n und in weiteren Straßenzüg­en zur Errichtung einer Tempo-30-Zone geeignet. Innerhalb dieser Zone ist grundsätzl­ich die Rechts-vor-links-Vorfahrtsr­egelung festzusetz­en, lautet eine Voraussetz­ung, die aber bereits gegeben ist.

Von drei vorgeschla­genen Varianten entschied sich das Gremium einstimmig für den Vorschlag einer „großen Lösung“mit Einbeziehu­ng der Steigstraß­e. Ansonsten sind von der Neuregelun­g der Gartenweg, die Gartensied­lung, das Baugebiet Gartensied­lung-Erweiterun­g, Höhenweg, Baugebiet Höhenweg-Erweiterun­g und die VonHeidenh­eim-Straße betroffen.

Nicht ganz einverstan­den waren

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