Gemeinderat entscheidet sich für die große Lösung
Baugebieten und in weiteren Straßenzügen zur Errichtung einer Tempo-30-Zone geeignet. Innerhalb dieser Zone ist grundsätzlich die Rechts-vor-links-Vorfahrtsregelung festzusetzen, lautet eine Voraussetzung, die aber bereits gegeben ist.
Von drei vorgeschlagenen Varianten entschied sich das Gremium einstimmig für den Vorschlag einer „großen Lösung“mit Einbeziehung der Steigstraße. Ansonsten sind von der Neuregelung der Gartenweg, die Gartensiedlung, das Baugebiet Gartensiedlung-Erweiterung, Höhenweg, Baugebiet Höhenweg-Erweiterung und die VonHeidenheim-Straße betroffen.
Nicht ganz einverstanden waren