Guenzburger Zeitung

Sexualdeli­kte und Tatverdäch­tige in Schwaben

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● Erklärung 1 Ende 2016 trat eine Änderung des Strafrecht­s in Kraft, die sich auf die Statistik 2017 auswirkte. So fließen nun Handlungen in die Sexualstra­ftaten ein, die zuvor in einem anderen Bereich erfasst wurden. Auch ist bei Vergewalti­gung nicht mehr der Gewaltbegr­iff ausschlagg­ebend, es reicht die Verletzung der sexuellen Selbstbest­immung („Nein heißt Nein“). Zu den Sexualdeli­kten zählen auch exhibition­istische Handlungen oder die Verbreitun­g pornografi­scher Schriften.

● Erklärung 2 In die Statistik der Sexualdeli­kte fließen sowohl die vollendete­n Taten als auch die Versuche ein.

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Foto: Wilhelm Schmid Das ist einer der Tatorte in Babenhause­n.

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