Arbeitgeber dürfen Witwenrente kürzen
Arbeitgeber können eine betriebliche Hinterbliebenenversorgung kürzen, wenn der Altersunterschied von Ehepartnern mehr als 10 Jahre beträgt. Sie hätten ein legitimes Interesse, ihr finanzielles Risiko bei einer solchen Versorgungszusage zu begrenzen, entschied das Bundesarbeitsgericht am Dienstag in Erfurt im Fall eines Paares aus Bayern. Bei ihm betrug der Altersunterschied 15 Jahre. Die Witwe hatte durch alle Instanzen gegen den Arbeitgeber geklagt, weil er ihre Hinterbliebenenversorgung um fünf Prozent für jedes Jahr verringerte, das über einem Altersunterschied von zehn Jahren lag.