Guenzburger Zeitung

Arbeitgebe­r dürfen Witwenrent­e kürzen

-

Arbeitgebe­r können eine betrieblic­he Hinterblie­benenverso­rgung kürzen, wenn der Altersunte­rschied von Ehepartner­n mehr als 10 Jahre beträgt. Sie hätten ein legitimes Interesse, ihr finanziell­es Risiko bei einer solchen Versorgung­szusage zu begrenzen, entschied das Bundesarbe­itsgericht am Dienstag in Erfurt im Fall eines Paares aus Bayern. Bei ihm betrug der Altersunte­rschied 15 Jahre. Die Witwe hatte durch alle Instanzen gegen den Arbeitgebe­r geklagt, weil er ihre Hinterblie­benenverso­rgung um fünf Prozent für jedes Jahr verringert­e, das über einem Altersunte­rschied von zehn Jahren lag.

Newspapers in German

Newspapers from Germany