Auch Scheinwerfer und Kennzeichen freikratzen
Wenn Autofahrer vor dem Start im Winter Eis und Schnee vom Wagen kratzen, dürfen sie Scheinwerfer und Kennzeichen nicht vergessen. Andernfalls riskieren sie Verwarngelder von fünf Euro für unleserliche Nummernschilder und 20 Euro für verdreckte Scheinwerfer, erklärt der Automobilclub von Deutschland. Wer die Scheiben nicht von Eis und Schnee befreit, riskiert zehn Euro. Gucklöcher sind zu wenig.