Bebauungsplan nimmt die letzte Hürde
Baugebiet im Burtenbacher Ortsteil kann erweitert werden
Burtenbach In der letzten Sitzung des Jahres behandelte der Marktrat in Burtenbach nochmals wichtige Themen. So kann das Baugebiet „In der Steige“im Ortsteil Kemnet endgültig erweitert werden, da der Bebauungsplan jetzt die letzte Hürde nahm.
Schon im vergangenen Jahr hat die Marktgemeinde die Voraussetzungen für eine Baugebietserweiterung durch den gemeindlichen Ankauf eines unbewohnten Anwesens in Kemnat geschaffen. Der Bebauungsplan „Erweiterung – In der Steige“wurde auf den Weg gebracht. Dabei handelt es sich um die Bereitstellung innerörtlicher Brachflächen, die künftig als Bauland zur Verfügung stehen.
Zwischenzeitlich wurde das alte Anwesen beseitigt und das Gelände vermessen. Es sollen drei neue großzügig dimensionierte Bauplätze und eine öffentliche Grünfläche entstehen. Die betreffenden Planunterlagen wurden öffentlich für Stellungnahmen ausgelegt und bekannt gemacht. Da das Plangebiet an der Kreisstraße und gleichzeitig Ortsdurchfahrt liegt, hat der Fachbereich Immissionsschutz des Landratsamtes jetzt noch ein Lärmgutachten gefordert. Nach Vorliegen des Gutachtens wurde eine erneute Auslegung durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen hat der Marktrat nochmals behandelt mit dem Ergebnis, dass auf aktive Schallschutzmaßnahmen verzichtet werden kann und der geänderte Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen ist.
● E-Werk Auch im Wirtschaftsjahr 2017 bescherte das gemeindeeigene E-Werk (GEW) dem Markt Burtenbach wieder ein vorweihnachtliches Geschenk. Vom Gewinn des gemeindeeigenen Wirtschaftsbetriebes können noch heuer 20 000 Euro (Vorjahr 30000 Euro) an die Marktgemeinde abgeführt werden. Möglich wurde das nur, weil der kaufmännische Geschäftsführer des E-Werks Erich Gross ein sehr gutes Ergebnis präsentierte. So lag der Gewinn für das Geschäftsjahr 2017 bei etwa 235500 Euro. Der Erfolg kommt vor allem aus dem Strombereich, während die Wassersparte in 2017 mit einem Verlust von etwa 14000 Euro abschloss. Der Werkausschuss des E-Werks hat beschlossen, die Kalkulation der Wassergebühren und der Herstellungsbeiträge durch eine externe Stelle durchführen zu lassen. Es sind umfangreiche Arbeiten für die notwendige Neuberechnung der Gebührensätze und Beiträge nötig, die die Fachgutachterstelle im Jahr 2018 nicht mehr fertigstellen kann. Damit die Gebührensätze trotzdem zum 1. Januar 2019 der Kostenentwicklung angepasst werden können, hat der Marktgemeinderat einen entsprechenden Vorabbeschluss gefasst. Die Anpassung wird laut Bürgermeister Roland Kempfle dazu führen, dass Herstellungsbeitragssätze, Grundgebühren sowie Verbrauchsgebührensätze erhöht werden müssen. Um wie viel sie steigen werden, kann erst nach einer Neukalkulation erfolgen. Aus verwaltungstechnischen Gründen ist eine Anpassung jedoch schon zum 1. Januar 2019 und damit rückwirkend notwendig.
● Hebesätze Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer sind jährlich neu festzulegen. Seit dem Jahr 2016 liegen diese Sätze für die Marktgemeinde Burtenbach bei der Grundsteuer A und B jeweils bei 370 und bei der Gewerbesteuer bei 330 Prozent. Der Marktgemeinderat hat die Sätze unverändert auch für 2019 festgesetzt. Bürgermeister Kempfle wies darauf hin, dass die Grundsteuer derzeit bundesweit in der Diskussion steht und sich deshalb in den kommenden Jahren durchaus Veränderungen ergeben können.