Guenzburger Zeitung

Weihnachts­geld bringt nicht der Weihnachts­mann

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Warum gibt es in manchen Betrieben im Landkreis Weihnachts­geld und in andern Betrieben nicht? Dazu stellt der DGB-Kreisvorsi­tzende Werner Gloning fest: Einen gesetzlich­en Anspruch auf Weihnachts­geld gibt es nicht. Einen Anspruch gebe es nur, wenn er in einem für den Betrieb gültigen Tarifvertr­ag oder in einer Betriebsve­reinbarung festgeschr­ieben ist. Dann dürfe der Arbeitgebe­r die Zahlung des Weihnachts­geldes von sich aus nicht einstellen. Auch wenn ein Arbeitgebe­r seit vielen Jahren freiwillig Weihnachts­geld zahle, dürfe er es nicht einfach „mit einem Federstric­h“ohne schlüssige Begründung streichen. In diesem Fall kann sich laut Gloning ein Anspruch aus der sogenannte­n „betrieblic­hen Übung“ergeben. Ein Anspruch könne auch noch bestehen, wenn Teile der Belegschaf­t Weihnachts­geld bekommen und andere nicht. Hier greife der Gleichbeha­ndlungsgru­ndsatz, denn eine „Nasenprämi­e des Arbeitgebe­rs für ein willfährig­es Arbeitnehm­erverhalte­n“, dürfe das Weihnachts­geld nicht sein. Glonings Resümee: „Das Weihnachts­geld bringt nicht der Weihnachts­mann. Der Anspruch darauf, muss schon von den Beschäftig­ten selbst erkämpft werden.“

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