Weihnachtsgeld bringt nicht der Weihnachtsmann
Warum gibt es in manchen Betrieben im Landkreis Weihnachtsgeld und in andern Betrieben nicht? Dazu stellt der DGB-Kreisvorsitzende Werner Gloning fest: Einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt es nicht. Einen Anspruch gebe es nur, wenn er in einem für den Betrieb gültigen Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgeschrieben ist. Dann dürfe der Arbeitgeber die Zahlung des Weihnachtsgeldes von sich aus nicht einstellen. Auch wenn ein Arbeitgeber seit vielen Jahren freiwillig Weihnachtsgeld zahle, dürfe er es nicht einfach „mit einem Federstrich“ohne schlüssige Begründung streichen. In diesem Fall kann sich laut Gloning ein Anspruch aus der sogenannten „betrieblichen Übung“ergeben. Ein Anspruch könne auch noch bestehen, wenn Teile der Belegschaft Weihnachtsgeld bekommen und andere nicht. Hier greife der Gleichbehandlungsgrundsatz, denn eine „Nasenprämie des Arbeitgebers für ein willfähriges Arbeitnehmerverhalten“, dürfe das Weihnachtsgeld nicht sein. Glonings Resümee: „Das Weihnachtsgeld bringt nicht der Weihnachtsmann. Der Anspruch darauf, muss schon von den Beschäftigten selbst erkämpft werden.“