Leserbriefe
Nach der Küchenschlacht
Zu „Wie viel Essen im Müll landet“(Wirtschaft) vom 12. Dezember:
In diesem Zusammenhang würde mich mal interessieren, was eigentlich mit den (nicht unerheblichen) Überresten von völlig sinnlosen Kochsendungen wie „Die Küchenschlacht“passiert, die täglich anfallen!
Ingrid Fuchs-Gamböck, Friedberg
Mit Namen ansprechen
Zu „ 100 Gramm Leberkäs und ein bisserl Datenschutz, bitte“(Bayern) vom 11. Dezember:
Es gibt Nachrichten, da kann man sich nur noch an den Kopf langen. Ich war 30 Jahre in der Gastronomie und im Einzelhandel beschäftigt. Meine Erfahrung war, gerade bei Stammkunden galt als oberstes Gebot die Namensnennung, um Achtung und Dankbarkeit auszudrücken, aber auch als kostenlose Werbung. Umgekehrt empfinde auch ich es anerkennend und respektabel, wenn ich als Kunde oder auch im allgemeinen Umgang, wenn möglich, mit meinem Namen angesprochen werde. Das Beispiel der Kundin im Metzgerladen zeigt, welcher Irrsinn sich in der Datenschutzverordnung ausbreitet, weil Menschen den Sinn von auswuchernden Gesetzesvorgaben nicht mehr begreifen.
Rudolf Amann, Sulzberg
Besondere Wertschätzung
Ebenfalls dazu:
Datenschutz gut und recht, aber man kann es auch übertreiben. Ich jedenfalls freue mich, wenn ich als Stammkundin beim Bäcker, Metzger oder wo auch immer erkannt werde und man sich an meinen Namen erinnert. Für mich bedeutet es eine besondere Wertschätzung, wenn ich namentlich begrüßt werde. Gisela Hipp, Waltenhofen
Dann gute Nacht
Ebenfalls dazu:
In Bezug auf den Artikel und die Reaktion dieser Kundin muss ich mich fragen: Hat da vielleicht jemand den Datenschutz nicht verstanden? Wenn ich jemanden mit Namen anspreche, so ist das eine Wertschätzung gegenüber der Person und hat mit Datenschutz überhaupt nichts zu tun. Um anonym zu bleiben, darf ich keinen Namen nach außen sichtbar kundtun (kein Namensschild an der Eingangstür, kein Schild am Briefkasten). Es gibt zwei Möglichkeiten, um allem aus dem Wege zu gehen: nicht mehr in die Öffentlichkeit gehen oder Auswandern! Dann gute Nacht.
Heinz Tschiedel, Königsbrunn
Aus der Ruhezeit gerissen
Zu „Schluss mit der Böllerei?“(Bayern) vom 11. Dezember:
Nur wenige Menschen machen sich Gedanken, was der mancherorts Stunden andauernde Explosionslärm bei Haus- und Wildtieren und insbesondere in der Vogelpopulation anrichtet. Die Tiere werden aus der überlebenswichtigen nächtlichen Ruhezeit gerissen, in der sie ihren Stoffwechsel massiv reduzieren. Beim ersten Knallen schrecken sie auf und müssen ihren Kreislauf auf Hochtouren bringen. Wildtiere hetzen panisch kreuz und quer durch den Wald. Auf Radargeräten können Meteorologen beobachten, dass Vogelschwärme auftauchen und in ihrer Panik bis zu 1000 Meter hoch auffliegen, mit zum Teil tödlichen Folgen. Der allerorten beklagte Schwund der Vogelpopulation hat auch darin eine Ursache. Völlig unverständlich erscheint, dass eine zeitlich oder örtlich stark begrenzte Knallerei mittels Gemeindeerlassen insbesondere aus Tierschutzgründen nicht möglich ist, obwohl der Tierschutz in unserer Verfassung begründet ist. Wäre es nicht machbar und schön, wenn es in Gemeinden einen ausgewiesenen Platz gäbe, wo sich Bewohner, die es wünschen, um Mitternacht auf ein kurzes Feuerwerk oder nur auf ein wärmendes, still loderndes Silvesterfeuer treffen, um das neue Jahr zu begrüßen? Hans Streicher, Ellighofen
Brüderliche Gemeinde
Zu „Wie in Memmingen die Menschenrechte erfunden wurden“(Bayern) vom 10. Dezember: Vielleicht gehen die Zwölf Artikel der Memminger Bauern sogar über die Menschenrechte hinaus. Sie halten es für ein Gebot, dass alles Unrecht der Feudalherren (Leibeigenschaft, Missbrauch des Zehnten, der Gerichtshoheit, Nutzungsrechte von Wald, Gewässern und Jagd) entweder abgeschafft oder „in brüderlicher lieb“geregelt werden soll. Ihre Artikel haben nicht nur den Staat im Blick, sondern sehen die brüderliche Gemeinde als gesellschaftliches Regulativ, demgemäß man unter dem Gebot der Nächstenliebe nach Übereinkunft sucht (1. Artikel: freie Pfarrerwahl!). Dass die Bauern die brüderliche Gemeinde erstrebten und durch sie die Übergriffe des Feudalstaates eingeschränkt wissen wollten, wird meist übersehen. Die Menschenrechte wurden gegen die in der Neuzeit unmäßig gewordene Macht des Staates und sein oft mörderisches Unrecht ausgerufen. Sie setzen kein positives Ideal wie die Bauernartikel, sondern beschreiben unbedingte Grenzen des Machtmissbrauchs. Vielleicht sind die Artikel der schwäbischen Bauern kein Vorläufer der Menschenrechte, sondern die Menschenrechte ein Nachläufer der ersteren. Klaus-Peter Lehmann, Augsburg
Lustiges Hippievölkchen
Zu „Dieses verflixte Stück Oper“(Feuilleton) vom 4. Dezember:
Bei allem Verständnis für die Experimentierfreude heutiger Regisseure: Die Augsburger Inszenierung der „Zauberflöte“hat mit dem Anliegen der Herren Schikaneder und Mozart nicht mehr das Geringste zu tun. Ein weiser Sarastro (vgl. Zarathustra) wird zu einem mit Blumen gekrönten, ständig beschwipst grinsenden Hippie-Häuptling degradiert, seine Priester zur bierseligen Fan-Familie gewandelt, dazu ein lustiges Hippievölkchen. Die Königin der Nacht, in der Uraufführung 1791 als Himmelskönigin in der Mondsichel dargestellt (Klerus), soll angeblich die Marionette des Sarastro sein?! Kennt Frau Schwalbach nicht die fundierten Analysen des Musikwissenschaftlers Helmut Perl („Der Fall Zauberflöte“, Mainz 2000)? Es würde natürlich eine gehörige Portion Mut verlangen, die „Zauberflöte“als ernst zu nehmende Revolutionsoper zu inszenieren.
Mozarts kaiserliche und kirchliche Umgebung hat die Oper sehr wohl verstanden, und dementsprechend reagiert …!
Unter diesen Umständen wäre mir eine konzertante Aufführung lieber gewesen. Ich hätte mich noch ungetrübter über die große Leistung der Sänger und des Orchesters freuen können – zeitweise habe ich einfach die Augen zugemacht. Wolfgang Kärner, Kutzenhausen
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Hier sieht man wieder das totale Versagen der Regierung. Es werden Millionen verschwendet auf dem Rücken der Steuerzahler. Siehe Flughafen Berlin. Aber wir schaffen das. Anton Huber, Rehling, zu „Verbraucher zahlen für Strom, den es nicht gibt“(Seite 1) vom 11. Dezember