Abtreibungs-Werbeverbot soll ergänzt werden
Die große Koalition hat sich nach langem Ringen auf einen Kompromiss zum Umgang mit dem Werbeverbot für Abtreibungen geeinigt. Am Mittwochabend veröffentlichte die Bundesregierung ihren Vorschlag, der darauf abzielt, von staatlicher Seite Informationen über medizinische Einrichtungen zur Verfügung zu stellen, die Abtreibungen vornehmen. Der umstrittene Paragraf 219a soll demnach nicht abgeschafft, aber ergänzt werden, um den Informationsauftrag gesetzlich zu verankern. Laut dem Einigungspapier sollen die Bundesärztekammer und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit der Aufgabe betraut werden, Kontaktinformationen zur Verfügung zu stellen.