Nackte TV-Nonne ficht Urteil an
Mit der Strip-Einlage der Schauspielerin Antje Mönning – bekannt aus der ARD-Serie „Um Himmels Willen“, in der sie eine Nonne spielte – auf einem Parkplatz im Allgäu wird sich wohl noch eine höhere juristische Instanz befassen müssen. Mönnings Verteidiger sagte, dass er eine sogenannte Sprungrevision zum Oberlandesgericht München eingelegt habe. Das Amtsgericht Kaufbeuren hatte die 40 Jahre alte Schauspielerin zu einer Geldbuße von 300 Euro verurteilt. Mönning hatte mit durchsichtigem Shirt, Minirock und ohne Unterwäsche auf dem Parkplatz bei Jengen vor drei Männern ein Tänzchen aufgeführt und den Rock gehoben. Unter den drei Männern waren zwei Zivilpolizisten.