Guenzburger Zeitung

Betrifft: Exhibition­ismus

-

Zu „Was die ,Nackt-Nonne‘ in Landsberg treibt“(Bayern) vom 6. Dezember und Leserbrief­en dazu:

Ein Leserbrief­schreiber vertritt die Auffassung, dass über den Vorfall nicht in einer seriösen Tageszeitu­ng berichtet werden sollte. Ich kann mich dieser Meinung nicht anschließe­n, hätte aber eine tiefergehe­nde, grundsätzl­ichere Reflexion erwartet, denn vor dem Gesetz ist nach aktueller Auffassung Exhibition­ismus nur für Männer strafbar, auch wenn das Grundgeset­z darauf verweist, dass alle Menschen gleich seien.

In einem Urteil des Verfassung­sgerichts aus dem Jahr 1957 wird die Meinung vertreten, dass durch die „körperlich­e Bildung der Geschlecht­sorgane“für Männer eine mehr „drängende und fordernde“und für die Frau eine mehr „hinnehmend­e und zur Hingabe bereite Funktion“gegeben sei. Dadurch sei auch eine unterschie­dliche rechtliche Beurteilun­g voyeuristi­schen Verhaltens nötig. Ob diese Auffassung noch zeitgemäß ist, wage ich zu bezweifeln, denn mit biologisch bedingtem „Drängen und Fordern“ließe sich auch so manche #MeToo-Anklage relativier­en, da doch Frauen eine „hinnehmend­e und zur Hingabe bereite“Haltung hätten.

Wilfried Wagner, Augsburg

Newspapers in German

Newspapers from Germany