Betrifft: Exhibitionismus
Zu „Was die ,Nackt-Nonne‘ in Landsberg treibt“(Bayern) vom 6. Dezember und Leserbriefen dazu:
Ein Leserbriefschreiber vertritt die Auffassung, dass über den Vorfall nicht in einer seriösen Tageszeitung berichtet werden sollte. Ich kann mich dieser Meinung nicht anschließen, hätte aber eine tiefergehende, grundsätzlichere Reflexion erwartet, denn vor dem Gesetz ist nach aktueller Auffassung Exhibitionismus nur für Männer strafbar, auch wenn das Grundgesetz darauf verweist, dass alle Menschen gleich seien.
In einem Urteil des Verfassungsgerichts aus dem Jahr 1957 wird die Meinung vertreten, dass durch die „körperliche Bildung der Geschlechtsorgane“für Männer eine mehr „drängende und fordernde“und für die Frau eine mehr „hinnehmende und zur Hingabe bereite Funktion“gegeben sei. Dadurch sei auch eine unterschiedliche rechtliche Beurteilung voyeuristischen Verhaltens nötig. Ob diese Auffassung noch zeitgemäß ist, wage ich zu bezweifeln, denn mit biologisch bedingtem „Drängen und Fordern“ließe sich auch so manche #MeToo-Anklage relativieren, da doch Frauen eine „hinnehmende und zur Hingabe bereite“Haltung hätten.
Wilfried Wagner, Augsburg