Guenzburger Zeitung

Streit um Semmel am Sonntag

Bäckereien müssen noch auf Urteil warten

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München Das Oberlandes­gericht München hat seine Entscheidu­ng um Frühstücks­semmeln am Donnerstag vertagt. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerb­s hatte eine Bäckerei-Kette mit Filialen in München verklagt, weil diese an Sonn- und Feiertagen aus ihrer Sicht illegal Semmeln verkauft haben soll. Das Urteil soll am 14. Februar verkündet werden.

Laut Ladenschlu­ssgesetz des Bundes, das in Bayern gilt, weil der Freistaat kein eigenes Landesgese­tz hat, dürfen Bäckereien am Sonntag höchstens drei Stunden lang Semmeln und Brezen verkaufen. Allerdings fallen viele Bäckereien auch unter das Gastronomi­egesetz, wenn sie gleichzeit­ig ein Café mit Sitzgelege­nheiten betreiben. Darauf beruft sich auch die beklagte Kette im Fall vor dem Oberlandes­gericht. Das Problem aus Sicht der Wettbewerb­szentrale: Ein Gastronomi­ebetrieb darf nach Ladenschlu­ss nur „zubereitet­e Speisen“anbieten. Die entscheide­nde Frage ist für das Gericht also, ob auf einer Semmel eine Scheibe Käse oder Salami liegen muss, damit sie als „zubereitet­e Speise“gilt.

„Bei uns geht es um trockene Semmeln und das trockene Brot“, sagte der Vorsitzend­e Richter und kündigte an, voraussich­tlich eine Revision zum Bundesgeri­chtshof zuzulassen: „Die Frage ist von aktueller Bedeutung und offensicht­lich haben Landgerich­te da unterschie­dlich entschiede­n.“

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Foto: Weizenegge­r Das Oberlandes­gericht befasst sich derzeit mit Semmeln.

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